Marthalen: Periodische Kontrollen von Blitzschutzsystemen

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Zürcher Weinland,

Wie die Gemeinde Marthalen informiert, werden im Jahr 2022 die Blitzschutzsysteme in der Gemeinde unangemeldet überprüft.

Verwaltung
Verwaltung (Symbolbild). - Der Bundesrat

Gestützt auf die Weisung «Blitzschutzsysteme» der Gebäudeversicherung Kanton Zürich vom 1. Januar 2015 werden im Jahr 2022 im Auftrag der Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ) die vorgeschriebenen Blitzschutzsysteme der Gebäude in der Gemeinde Marthalen unange­mel­det kontrolliert. Von der GVZ als Blitzschutzaufseher angestellt, führt Herr René Imholz aus Volketswil die periodischen Kontrollen durch.

Die periodischen Kontrollen werden wenn möglich in der ersten Jahreshälfte durchgeführt und sind für die Eigentümerschaften kostenlos. Nachkontrollen finden in der zweiten Jahreshälfte oder im Folgejahr statt. Freiwillig erstellte Blitzschutzsysteme sind im Auftrag der Eigentümerschaft durch einen Blitz­schutz­aufseher oder eine Fachperson äusserer Blitzschutz VKF gemäss den Leitsätzen der Electrosuisse «Blitzschutzsysteme SNR 464022» mindestens alle 10 Jahre zu kontrollie­ren.

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