Zürcher Obergericht: Osteopath soll Schlaganfall ausgelöst haben
Ein Osteopath muss sich heute Donnerstag vor dem Zürcher Obergericht verantworten. Er soll bei einer Patientin einen Schlaganfall ausgelöst haben.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Osteopath muss sich vor dem Zürcher Obergericht verantworten.
- Er soll bei einer Patientin einen Schlaganfall ausgelöst haben.
Vor dem Zürcher Obergericht hat sich am heutigen Donnerstag ein Osteopath zu verantworten. Er soll bei einer Patientin einen Schlaganfall ausgelöst haben. Trotz Sprechstörungen und Lähmungen bot ihr der Therapeut bloss Kaugummi an. In erster Instanz wurde er wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung und unterlassener Nothilfe verurteilt.
Für die Vorinstanz, das Bezirksgericht Hinwil, war klar, dass der Osteopath die Frau im Dezember 2014 nicht hätte behandeln dürfen. Dies hätte er angesichts der Symptome erkennen müssen. Zudem habe er es unterlassen, die Ambulanz zu rufen.
Es verurteilte den Belgier im März diesen Jahres zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten. Mit dieser Verurteilung folgte es den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Er selber streitet jegliche Schuld ab, weshalb der Fall nun vor Obergericht kommt.
Die Frau ist wegen Verspannungen zum Osteopathen gegangen.
Die Frau war laut Anklageschrift mit starken Verspannungen im Schulterbereich zum Osteopathen gekommen. Anfang und Mitte Dezember 2014 hatte sie bereits zwei Behandlungen. Beim dritten Termin am 23. Dezember kam es dann zum lebensgefährlichen Vorfall.
Die Frau klagte an jenem Tag über Kopfschmerzen, Schwindel und hatte Probleme, den Kopf aufrecht zu halten. Dies hätte der Therapeut als Hinweis auf eine Durchblutungsstörung erkennen müssen. Dies geht aus der Urteilsbegründung des Bezirksgerichts Hinwil hervor.
Er hätte die Patientin nicht behandeln dürfen - nötig gewesen wären hingegen dringend ärztliche Abklärungen. Trotzdem führte er die Behandlung durch.
Später stellte sich heraus, dass in ihren Wirbelarterien vermutlich schon vor dem 23. Dezember ein Riss der inneren Gefässwände entstanden war. Dadurch kam es zu einem Thrombus, also einem Blutgerinnsel.
Der Thrombus löste sich wahrscheinlich bei der Behandlung.
Dieses löste sich laut Gutachten «mit grösster Wahrscheinlichkeit anlässlich der Behandlung vom 23. Dezember». Es kam zu einem Verschluss der Arterie und damit zu einer Unterversorgung des Gehirns mit Sauerstoff. Die Frau erlitt einen Schlaganfall mit Sprechschwierigkeiten, Übelkeit und Lähmungsgefühlen.
Eine Ambulanz rief der Osteopath jedoch nicht. Stattdessen bot er der Frau bloss einen Kaugummi an. Er rief ihren Ehemann an, der laut Anklage verlangte, dass der Therapeut sofort die Ambulanz rufe. Schliesslich habe es der Ehemann jedoch selber tun müssen.