Too-big-to-fail-Instrumente müssen weiterhin nicht besteuert werden
Banken müssen bis Ende 2026 keine Verrechnungssteuer auf Too-big-to-fail-Instrumente bezahlen. Wie zuvor der Nationalrat hat am Mittwoch auch der Ständerat einer Verlängerung der steuerlichen Befreiung beim Eigenkapital zugestimmt.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Entscheid im Ständerat fiel mit 31 zu 0 Stimmen.
Die Verlängerung der steuerlichen Befreiung um weitere fünf Jahre war weitgehend unbestritten.
Die geltende Ausnahmeregelung läuft Ende 2021 aus. Der Bundesrat will den Banken mit der Steuerbefreiung mehr Flexibilität einräumen.
Der Nationalrat änderte die Vorlage des Bundesrats in einem Punkt ab. Die Verlängerung solle per 1. Januar 2022 in Kraft treten, falls Ende Oktober klar ist, dass kein Referendum zustande komme, ergänzte die grosse Kammer. Die Ausnahme solle so ohne Unterbruch fortgeführt werden. Der Ständerat folgte dieser Änderung.
2013 wurden die Too-big-to-fail-lnstrumente eingeführt - inklusive der Ausnahme für die Verrechnungssteuer. Grund war die Rettung der Grossbank UBS. Ziel der Vorgaben war es, dass systemrelevante Finanzinstitute ihr Eigenkapital erhöhen, um bei einem Ausfall nicht die ganze Volkswirtschaft zu gefährden.
UBS und Credit Suisse zählen seit 2016 zu den Banken, die «zu gross sind, um unterzugehen» (too big to fail). Die Banken müssen deshalb höhere Eigenmittel ausweisen. Seit 2019 gelten auch für inlandorientierte systemrelevante Banken (Postfinance, Raiffeisen und Zürcher Kantonalbank) Vorgaben.
Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung.