Richter genervt: Schnellfahrer bringt immer wieder Zwillings-Masche

Etienne Sticher
Etienne Sticher

Aarau,

Ein Aargauer fuhr zu schnell und behauptet, sein Zwillingsbruder sei am Steuer gesessen. Laut der Staatsanwaltschaft versuchte er die Masche schon mehrmals.

aargau
Ein Aargauer wehrt sich gegen ein Verfahren wegen zu schnellen Fahrens, indem er behauptet, sein Zwilling sei gefahren. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Aargauer fuhr auf der Autobahn 40 Kilometer por Stunde zu schnell.
  • Er behauptet, sein Zwilling sei am Steuer gewesen und wehrt sich gegen ein Gutachten.
  • Laut der Staatsanwaltschaft wandte der Beschuldigte die Masche schon mehrere Male an.

Ein Mann raste im Aargau mit fast 40 Kilometern pro Stunde zu viel über die Autobahn. Er will sich aber aus der Verantwortung stehlen. Er behauptet, sein Zwillingsbruder oder ein Cousin, der im Kosovo lebt, sei hinter dem Steuer gewesen. Darüber berichtet die «Aargauer Zeitung».

Die Staatsanwaltschaft eröffnete ein Verfahren wegen grober Verkehrsregelverletzung gegen den Mann. Die Fotos des Blitzers schickte sie an ein forensisches Institut, es soll herausfinden, wer am Steuer sass. Die Aufnahmen waren aber zu schlecht, weshalb der Mann zur Erstellung von Vergleichsbildern vorgeladen wurde. Erst dadurch kann ein Gutachten angefertigt werden.

Das Gutachten ist noch nicht erstellt worden. Dennoch musste sich das Obergericht damit befassen: Der Mann hatte Beschwerde eingereicht, die Vorladung an das Institut sei ein Verstoss gegen seine Grundrechte gewesen.

Er argumentiert, er habe bereits zu einer polizeilichen Einvernahme erscheinen und die Erstellung einer Fotodokumentation über sich ergehen lassen müssen. Die zweite Vorladung sei unverhältnismässig.

Unklar, ob der Mann überhaupt einen Zwillingsbruder hat

Das Obergericht wies die Beschwerde aber ab. Die Abklärungen seien geeignet und erforderlich, um den Lenker zu identifizieren. Ein milderes Mittel gebe es nicht, es sei bloss ein geringer Eingriff in die Grundrechte. Zudem sei der Eingriff wegen der massiven Geschwindigkeitsüberschreitung zumutbar.

Wie die Staatsanwaltschaft sagt, hat der Raser bereits mehrmals die «Zwillings-Masche» angewendet, um sich aus der Verantwortung zu stehlen. Dabei ist nicht mal klar, ob der Mann überhaupt einen Zwillingsbruder hat. Mehrere Verfahren laufen aktuell noch.

Bist du dieses Jahr schon einmal geblitzt worden?

Die Staatsanwaltschaft will den Trick unterbinden und den Raser zur Rechenschaft ziehen. Die Beschwerde gegen das Gutachten bezeichnet sie als Verzögerungstaktik.

Bislang ist das aber nicht aufgegangen: Die Beschwerde wurde abgewiesen, die Kosten für das Beschwerdeverfahren von 1037 Franken muss er bezahlen. Wenn das Verfahren wegen des zu schnellen Fahrens stattfindet, könnte es nochmals deutlich teurer werden.

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Kommentare

User #1078 (nicht angemeldet)

Ja wo isser denn jetzt, der Zwillingsbruder????

User #2493 (nicht angemeldet)

Hört auf mit dem Quark. Der Fahrzeug Halter ist verantwortlich und muss sämtliche Bussen begleichen.

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