Polizei geht bei Reitschule gegen Dealer und filmende Dritte vor

Auseinandersetzung vor der Berner Reitschule: Einen Polizeieinsatz bezeichnet das Kulturzentrum als «rechtswidrig». Die Polizei weist die Vorwürfe zurück.

Die Reitschule in Bern. (Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Polizeieinsatz vor der Berner Reitschule sorgt für Unmut.
  • Die Polizisten gingen gegen mutmassliche Drogendealer und filmende Dritte vor.

Die Berner Kantonspolizei hat am Mittwochabend anlässlich einer Aktion gegen den Drogenhandel auf der Berner Schützenmatte vier mutmassliche Drogenhändler angehalten. Sie ging auch gegen Dritte vor, welche nach Polizeiangaben «teils systematisch» die Einsatzkräfte filmten.

Die Mediengruppe des autonomen Berner Kulturzentrums Reitschule machte am Donnerstag diesen Polizeieinsatz als Erste Thema einer Medienmitteilung. Die Gruppe teilte am Morgen mit, als Zivilpolizisten auf der Neubrückstrasse neben der Reitschule eine Festnahme durchführten, habe eine Person diese Festnahme mit ihrer Kamera dokumentiert.

Die Reitschule spricht von einem «Rechtswidriger Freiheitsentzug und Sachbeschädigung durch die Kantonspolizei Bern». - Reitschule

«Situation war friedlich»

«Die Situation war friedlich und die Anwesenden störten in keiner Weise den Polizeieinsatz.»

Als die festgenommene Person abgeführt worden sei, seien unvermittelt drei Zivilpolizisten auf die fotografierende Person zugerannt und hätten sie gegen eine Wand gedrückt. Dabei sei das Objektiv beschädigt worden.

Als weitere Personen dazugekommen seien, habe die Polizei Unterstützung aufgeboten und eine weitere Person festgenommen, die sich lautstark über die Polizei beschwert habe.

Später sei ein Reitschüler beim Waisenhausplatz beim Abholen einer Pizza von zwei Polizisten auf einen Posten gebracht und gefilzt worden. Dies mit der Begründung, er habe von der Reitschule aus den Einsatz gefilmt.

Dass die Polizei den Menschen ihre Freiheit entziehe, nur weil diese ihre Arbeit dokumentierten, sei Amtsmissbrauch. Es brauche eine unabhängige Untersuchungsinstanz von Polizeieinsätzen.

Am Donnerstagnachmittag veröffentlichte auch die Kantonspolizei eine Mitteilung zu ihrer Aktion. Der Mann, der auf der Neubrückstrasse angehalten worden sei, habe im Verlauf des Abends den Einsatzkräften aktiv Betäubungsmittel angeboten.

Kleine Mengen Marihuana beschlagnahmt

Im Zug der Aktion gegen den Drogenhandel seien 34 Gramm Kokain, kleine Mengen Marihuana sowie gegen 700 Franken Bargeld aufgefunden und sichergestellt worden. Die vier Männer würden wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz angezeigt.

Die Berner Reitschule – vorerst sagt das Kulturzentrum alle Events ab. - Keystone


Wiederholt hätten Polizisten festgestellt, dass sie gefilmt oder fotografiert würden. Als in diesem Zusammenhang bei der Schützenmatte die Personalien eines Mannes überprüft werden sollten, sei dieser zunächst geflüchtet. Kurz darauf habe er angehalten werden können, wobei ein weiterer Mann die Anhaltung habe verhindern wollen. Dieser habe sich den Einsatzkräften in den Weg gestellt und sie auch angegriffen.

Beide Männer wurden für weitere Abklärungen auf eine Wache gebracht und müssen mit einer Anzeige rechnen.

Im weiteren Verlauf des Abends seien im Bereich der Polizeiwache Waisenhaus mehrere Personen gesichtet worden, welche teils systematisch Aufnahmen von Polizisten oder Einsatzfahrzeugen gemacht hätten. Diese Personen hätten auch ums Areal zirkuliert.

«Entsprechend wurden die Personen kontrolliert, wobei eine Frau und ein Mann für weitergehende Abklärungen auf eine Wache mitgenommen wurden.» Dies, weil sie sich entweder nicht hätten ausweisen wollen oder der Verdacht bestanden habe, dass sie sich Zugang zum Polizeiareal verschafft hätten. Beide wurden nach der Kontrolle wieder entlassen.

Polizei: Man halte sich an Gesetze

Angesprochen auf den Vorwurf des Amtsmissbrauchs, sagte Polizei-Mediensprecherin Jolanda Egger auf Anfrage, die Polizei halte sich grundsätzlich an die Gesetze. In der Mitteilung erläutere sie, wieso die filmenden und fotografierenden Personen angehalten worden seien.

Ein Wagen der Kantonspolizei Bern. - sda - KEYSTONE/PETER KLAUNZER

Der Mann mit der Kamera an der Neubrückstrasse habe passiven Widerstand geleistet, nachdem er sich zuvor einer Personenkontrolle entzogen habe. Ihm stehe es frei, ein Gesuch um Staatshaftung einzureichen für den Schaden an der Kamera, welche tatsächlich auf den Boden gefallen sei. Die beim Waisenhausplatz angehaltenen Personen hätten sich unter anderem nicht ausweisen wollen. In einem solchen Fall drängten sich weitere Abklärungen auf.

«Prinzipiell wird niemand angehalten, nur weil er oder sie fotografiert oder filmt», sagte Egger weiter. «Unsere Einsatzkräfte sind sich bewusst, dass sie im Fokus stehen.»