Mit Pistole gedroht? Luzerner Senior schlägt Kind mit Zeitung
In Luzern hat ein Senior ein Kind mit einer Zeitung geschlagen. Auch ist von einer Waffe die Rede. Vor Gericht bestreitet er die Tat.

Das Wichtigste in Kürze
- In Luzern soll ein Senior ein Kind mit einer Zeitung geschlagen haben.
- Zudem soll er das Kind mit einer Pistole bedroht haben.
Ein 77-jähriger Luzerner muss sich vor dem Bezirksgericht verantworten: Der Vorwurf lautet auf Tätlichkeit und Drohung mit einer Waffe. Der Senior bestreitet die Anschuldigungen – und spricht von einem Missverständnis, wie die «Luzerner Zeitung» berichtet.
Der Vorfall ereignete sich an einem Samstagabend im Mai 2023. Mehrere Kinder spielten auf einer Quartierstrasse, als der Mann mit seinem Auto sehr nahe an ihnen vorbeifuhr.
Als die Jugendlichen ihn daraufhin zur Rede stellten, eskalierte die Situation: Laut Strafbefehl schlug der Senior einem 14-Jährigen mit einer zusammengerollten Zeitung gegen den Hals. Später soll er sich auf seinem Balkon mit einer Pistole gezeigt haben – offenbar, um den Kindern Angst zu machen.
Senior will keine Gewalt angewendet haben
Der Luzerner bestreitet eine bewusste Gewaltanwendung. «Geschlagen hab ich ihn, ja. Aber nicht bewusst», sagte er laut der Zeitung vor Gericht. Was die Kinder für eine Pistole hielten, sei in Wahrheit die Spritzpistole seines Hochdruckreinigers gewesen.
Seine alte Militärwaffe liege seit über 30 Jahren unberührt im Nachttisch, so der Angeklagte.
Die Aussagen des Seniors lassen erkennen, dass der Konflikt weit über den eigentlichen Vorfall hinausgeht. Immer wieder äussert er sich abschätzig über die Kinder.
Diese würden «nur herumhängen», kämen aus dem Ausland, sprächen kein Deutsch und wüssten sich nicht zu benehmen. Er sehe sich durch ihr Verhalten provoziert und im Quartier gestört.
Die Staatsanwaltschaft fordert eine Busse von 1000 Franken und eine bedingte Geldstrafe in Höhe von 4800 Franken.
Der Verteidiger plädiert auf Freispruch: Weder liege eine ernsthafte Bedrohung vor, noch sei der Schlag mit der Zeitung juristisch haltbar. Unter anderem, weil die im Strafbefehl angegebene Tatzeit nicht stimme.
Das Urteil steht noch aus.