Luzerner Polizei warnt: Vorsicht bei Spielzeugwaffen an der Fasnacht

Vor der Fasnacht warnt die Luzerner Polizei in einem Video auf Social Media vor Spielzeugwaffen, die kaum von echten Waffen zu unterscheiden sind.

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Instagram /@polizeiluzern - Auf Instagram warnt die Luzerner Polizei vor Spielzeugwaffen, die kaum von echten Waffen zu unterscheiden sind.

Das Wichtigste in Kürze

  • An der Fasnacht im Kanton Luzern werden immer wieder Waffen sichergestellt.
  • Dazu gehören auch Softair-, Schreckschuss- und Imitationswaffen.
  • Einige sind kaum von echten Waffen zu unterscheiden.

Die Luzerner Fasnacht steht vor der Tür und damit stellt sich wie jedes Jahr die Frage: Welches Kostüm wird es dieses Jahr? Wie die Luzerner Polizei nun auf Social Media warnt, sollte dabei bei Spielzeugpistolen ganz besonders hingeschaut werden.

In einem Video auf dem Instagram-Account zeigt eine Polizistin jeweils immer zwei ähnliche Spielzeugwaffen. Eine der beiden ist erlaubt, die andere nicht. Sie unterscheiden sich auf den ersten Blick vor allem in der Farbe.

Dazu schreibt die Luzerner Polizei: «Regelmässig stellen wir fest, dass kostümierte Fasnächtler (Cowboys, Jäger, Ranger, Polizei usw.) Waffen mit sich tragen. Softair-, Schreckschuss-, Imitationswaffen gelten gemäss Waffengesetz als Waffen.»

Das Tragen solcher Waffen sei in der Öffentlichkeit verboten. Erlaubt seien nur Gegenstände, die auf den ersten Blick als Spielzeugwaffen erkennbar und transparent sind.

Roter Pfropfen ist kein sicheres Indiz für Spielzeugwaffe

Die «Luzerner Zeitung» unterhielt sich mit Manuela Frey, der Chefin der Fachgruppe Waffen und Sprengstoffe der Luzerner Polizei. «Wer eine transparente Pistole mit deckender Farbe bemalt, kann aus einem Spielzeug eine Waffe machen», meint Frey.

Zudem sei der rote Pfropfen vorne am Lauf kein sicheres Indiz dafür, dass es sich um eine Spielzeugwaffe handle. Das Waffengesetz existiert so seit 2009. Die Expertin führt aus: «Väter, die für ihre Kinder eine Soft-Air-Gun im Ausland bestellen und sich wundern, warum sie bestraft werden, gibt es regelmässig.»

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2022 sind bei der Luzerner Polizei 130 beschlagnahmte Pakete mit verbotenen Waffen von den Zollbehörden eingetroffen. 2018 waren es gerade mal 14 Pakete. In den Paketen seien nicht nur Imitationswaffen, sondern auch Springmesser, Schlagringe, Wurfsterne oder Ähnliches festgestellt worden.