Fristlose Entlassung von ERZ Direktor Urs Pauli rechtskräftig
Beim Verwaltungsgericht sei kein Rekurs gegen den Entscheid des Bezirksrats zur fristlose Entlassung von Urs Pauli eingegangen, teilte der Zürcher Stadtrat mit.
Das Wichtigste in Kürze
- Urs Pauli wurde wegen Verdachts auf ungetreue Amtsführung freigestellt.
- Er soll unter anderem widerrechtlich ein teures Dienstfahrzeug angeschafft haben.
Die fristlose Entlassung des früheren Direktors von Entsorgung + Recycling Zürich (ERZ), Urs Pauli, ist korrekt gewesen: Pauli hat auf einen Weiterzug seines vom Bezirksrat abgewiesenen Rekurses an die nächste Instanz verzichtet.
Beim Verwaltungsgericht sei kein Rekurs gegen den Entscheid des Bezirksrats eingegangen, teilte der Zürcher Stadtrat heute Mittwoch mit. «Damit ist die fristlose Kündigung rechtskräftig geworden.»
Die Missstände in der Dienstabteilung ERZ waren zwar bereits 2015 bekannt geworden – die Affäre um Urs Pauli kam aber erst am 22. Mai 2017 so richtig ins Rollen: Pauli wurde wegen Verdachts auf ungetreue Amtsführung freigestellt. Er soll sich im Jahr 2012 widerrechtlich ein teures Dienstfahrzeug angeschafft und dieses auch privat genutzt haben.
Schwarze Kasse entdeckt
Kurz darauf wurde in einem Bürogebäude von ERZ eine Schwarze Kasse entdeckt, worauf der Stadtrat entschied, Pauli fristlos zu entlassen. Gegen diesen Entscheid rekurrierte Pauli beim Bezirksrat – jedoch vergeblich. Der Bezirksrat wies den Rekurs laut Stadtrat am 13. September 2018 ab.
Aktuell werden die Vorfälle im ERZ von einem externen Gutachter im Auftrag des Stadtrats als auch von einer parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) untersucht – die erste in Zürich seit der Klärschlamm-PUK von 1996.