Binswanger wegen Verleumdung von Spiess-Hegglin verurteilt

Journalistin Michéle Binswanger hat sich der Verleumdung von Jolanda Spiess-Hegglin schuldig gemacht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Journalistin Binswanger (l) und Spiess-Hegglin (r). - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Journalistin Michéle Binswanger wird wegen Verleumdung zu einer Geldstrafe verurteilt.
  • Die frühere Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin hatte sie zuvor angezeigt.

Die «Tages-Anzeiger»-Journalistin Michéle Binswanger ist von der Basler Staatsanwaltschaft per Strafbefehl wegen Verleumdung der früheren Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin für schuldig befunden worden. Die Journalistin wurde mit einer bedingten Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu 200 Franken und einer Busse von 1500 Franken bestraft.

Der Strafbefehl von heute Montag, der der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorlag, ist noch nicht rechtskräftig. Zuvor hatte CH Media über das Urteil berichtet.

Jolanda Spiess-Hegglin ist oft in Gerichten anzutreffen. - Keystone

Anzeige von Spiess-Hegglin

Die als Geschäftsführern für den Verein Netzcourage gegen Hass im Internet tätigte Spiess-Hegglin hatte Binswanger wegen Ehrverletzung und Verleumdung in deren Wohnkanton Basel-Stadt angezeigt. Anlass für die Strafanzeige war ein Tweet Binswangers vom 4. Mai 2020.

Binswanger hatte geschrieben, dass Spiess-Hegglin seit fünfeinhalb Jahren einen Unschuldigen der Vergewaltigung bezichtige.

Hintergrund ist die Zuger Landammannfeier von 2014, nach der Spiess-Hegglins Kantonsratskollege Markus Hürlimann wegen eines möglichen Sexualdelikts in den Verdacht geraten war. Strafrechtlich wurden die Vorkommnisse ohne Verurteilungen abgeschlossen.

Der damalige SVP-Kantonsrat Markus Hürlimann. - Keystone

Buch von Binswanger verboten

Binswanger habe den «inkriminierten Tweet» wider besseres Wissens veröffentlicht, hiess es im Strafbefehl. Dies, obwohl der Vorwurf der Falschanschuldigung bereits durch die Strafverfolgungsbehörden abschliessend untersucht und zugunsten von Spiess-Hegglin widerlegt worden waren.

Binswanger arbeitete zuletzt an einem Buch über die Landammannfeier, das aber vorerst nicht veröffentlicht werden darf. Das Kantonsgericht Zug hatte letzten September eine superprovisorische Verfügung vom Mai 2020 bestätigt.

Spiess-Hegglin hatte ihren Antrag auf ein Verbot damit begründet, dass sie verhindern wolle, dass Binswanger in persönlichkeitsverletzender Weise über sie schreibe.

Von Binswanger lag zunächst keine Stellungnahme vor.