Ausmass von Schwarzarbeit in Zuger Barbershops ist gering
Elf Barbershops im Kanton Zug wurden bei einer gemeinsamen Kontrolle mehrerer Behörden überprüft. Gravierende Verstösse blieben aus.

Im Kanton Zug haben verschiedene Behörden gemeinsam eine koordinierte Kontrolle in der Coiffeurbranche durchgeführt. Beteiligt waren Fachpersonen der Zuger Polizei, des Amts für Wirtschaft und Arbeit, der Ausgleichskasse, der kantonalen Steuerverwaltung, des Amts für Verbraucherschutz sowie der Organisation Faircontrol. Letztere handelt im Auftrag der Paritätischen Kommission Coiffure Schweiz, die für die Umsetzung des Gesamtarbeitsvertrags im Coiffeurgewerbe zuständig ist.
In gemischten Teams, unterstützt durch Übersetzer, nahmen die Kontrollorgane insgesamt 11 Barbershops unter die Lupe. Rund 20 Mitarbeitende wurden überprüft. Im Fokus standen unter anderem die Gültigkeit der Arbeitsbewilligungen, die Einhaltung arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Vorgaben, steuerliche Pflichten sowie die Vorschriften des gesundheitlichen Verbraucherschutzes.
Gezielter gegen Schwarzarbeit
Bernhard Neidhart, Leiter des Amts für Wirtschaft und Arbeit, erklärte: «Ein Ziel dieser Aktion war es, ein erweitertes Verbundmodell zu testen – bei dem mehrere Stellen koordiniert vor Ort agieren, um gesetzliche Bestimmungen effizienter durchsetzen zu können.» Mit diesem Ansatz soll gezielt gegen Schwarzarbeit und unzulässige Geschäftspraktiken vorgegangen werden.
Erste Ergebnisse und Erkenntnisse
Bei den Kontrollen wurden keine schwerwiegenden Verstösse festgestellt. In einigen Fällen bemängelte das Amt für Verbraucherschutz jedoch fehlende Beschriftungen in einer Landessprache auf Haarpflegeprodukten. Die weiteren Prüfungen durch Steuerverwaltung, Ausgleichskasse und Faircontrol laufen noch – mögliche Beanstandungen werden zu einem späteren Zeitpunkt aufgearbeitet.
Positive Bilanz und Ausblick
Die beteiligten Behörden ziehen ein positives Fazit: Das neue Kontrollmodell habe sich bewährt und ermögliche gezieltere und wirksamere Kontrollen. Ob künftig trotz höherem personellem Aufwand vermehrt auf diese Art von Verbundkontrollen gesetzt wird, wird derzeit geprüft.
Die festgestellten Mängel gelten als geringfügig und bestätigen, dass die aktuelle Kontrolldichte im Kanton Zug Wirkung zeigt – das Ausmass an Schwarzarbeit in diesem Bereich wird momentan als eher gering eingeschätzt.