Spitalpersonal und VPOD fordern: Auch Umkleiden ist Arbeitszeit
Dem Pflegepersonal der St. Galler Spitäler entgeht jedes Jahr bis zu einem halben Monatslohn, weil die Spitäler die Zeit für das Umkleiden vor und nach der Arbeit nicht entlöhnen.

Die Gewerkschaft VPOD will dies jetzt ändern und droht mit gerichtlichen Schritten.
Der VPOD kritisierte in einer Mitteilung die «unzulässige Praxis»: Wenn sich das Spitalpersonal für die Arbeit umkleiden müsse, sei dies Teil der Arbeit. «Das ist rechtlich eindeutig.» Leider würden aber die meisten Spitäler diese Zeit nicht als Arbeitszeit anerkennen.
Betroffen sind neben dem Pflegepersonal auch weitere Mitarbeitende, die mit Spitalpatienten in Kontakt stehen. Dazu gehören etwa Physio- und Ergotherapeuten, Ärztinnen und Ärzte sowie Mitarbeitende von Hotellerie, Putzdienst und Patientenbegleitdienst. Dies sind laut VPOD allein beim Kantonsspital St. Gallen über 4000 Personen.
Die Gewerkschaft führte eine Umfrage durch, an der sich 180 Spitalangestellte, hauptsächlich des Kantonsspitals St. Gallen und der dazu gehörigen Spitäler Flawil und Rorschach, beteiligten. Bei 94 Prozent von ihnen werde die Umkleidezeit nicht als Arbeitszeit angerechnet.
Für VPOD «intolerabel»
Die Mehrheit der Befragten gab eine Umkleide- und Wegzeit von über zehn Minuten an. Gut ein Drittel der Befragten würden zudem regelmässig weitere unbezahlte Arbeiten von mindestens zehn Minuten pro Tag erledigen, schreibt der VPOD. «Dieses Verhalten des Arbeitgebers seinen Angestellten gegenüber ist intolerabel.»
Der VPOD will sich dafür einsetzen, «diese Ungerechtigkeit aus der Welt zu schaffen». Man sei auch bereit, dies auf gerichtlichen Weg durchzusetzen, heisst es. Bereits hätten erste Mitglieder dem Verband Klagevollmachten erteilt. Die SP wird zudem im St. Galler Kantonsrat eine Einfache Anfrage zum Thema einreichen.