Die Gemeindenachrichten im Dezember 2018

Gemeinde Twann-Tüscherz
Gemeinde Twann-Tüscherz

Murten,

Die Gemeindeverwaltung Twann-Tüscherz veröffentlicht am 21. Dezember 2018 aktuelle Neuigkeiten.

Abstimmung
Abstimmung (Symbolbild) - Keystone

Urnenabstimmung 10. Februar 2019

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Vorlage: Überbauungsordnung Terrassenhäuser "Alfermée" mit Zonenplanänderung.

Dazu können auf der Gemeindeverwaltung während der Öffnungszeiten auf der Homepage (Kapitel Politik / Abstimmung 10.02.2019) folgende Unterlagen eingesehen werden:

Überbauungsordnung „Alfermée“ bestehend aus

- Überbauungsplan 1:250 vom 13. August 2018

- Überbauungsvorschriften vom 13. August 2018

- Erläuterungsbericht vom 13. August 2018

- Zonenplanänderung 1:2'000 vom 13. August 2018

Abstimmungsdatum: Sonntag, 10. Februar 2019

Stimmlokal und Öffnungszeiten: Twann, Gemeindehaus 1. Stock, 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Stimmberechtigung

Das Gemeindestimmrecht besitzen alle in kantonalen Angelegenheiten Stimmberechtigten ab dem 18. Altersjahr, sofern sie mindestens seit drei Monaten vor dem Wahltag in der Gemeinde Twann-Tüscherz angemeldet und ordnungsgemäss im Stimmregister eingetragen sind. Das Stimmregister liegt vorschriftsgemäss in der Gemeindeschreiberei Twann öffentlich auf. Eintragungen oder Streichungen können bis spätestens Donnerstag, 07. Februar 2019 verlangt werden. Stimmberechtigte, die keinen Stimmrechtsausweis erhalten oder diesen verloren haben, können bei der Gemeindeschreiberei bis zu diesem Datum ein Duplikat verlangen.

Briefliche Stimmabgabe

Die briefliche Stimmabgabe ist analog den eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen respektive Wahlen gemäss den geltenden gesetzlichen Vorschriften möglich. Die entsprechenden Weisungen sind auf dem Stimmkuvert aufgedruckt. Wenn die Sendung der Post übergeben wird, muss sie bis spätestens Freitag, 08. Februar 2019, 17.00 Uhr im Postfach abholbereit sein. Die schriftliche Stimmabgabe kann aber auch im speziell bezeichneten Briefkasten bei der Gemeindeschreiberei erfolgen. Der Kasten wird letztmals am Wahlsonntag, 09.00 Uhr geleert.

Rechtsmittel

Die vorliegende Publikation erfolgt gestützt auf Art. 9 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (Stand 01.05.2016). Gegen Abstimmungssachen kann gemäss Art. 63 ff des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) vom 23.05.1989 (Stand 01.08.2014) schriftlich Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne eingereicht werden. Für Vorbereitungshandlungen wie der vorliegenden Publikation gilt eine Frist von 10 Tagen ab Veröffentlichung; für Urnenbeschlüsse 30 Tage nach dem Urnengang.

Protokoll Gemeindeversammlung

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Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 26. November 2018 liegt im Sinne von Art. 63 Abs. 1 Organisationsreglement der Einwohnergemeinde Twann-Tüscherz vom 17.05.2009 in der Zeit vom 20. Dezember 2018 bis zum 18. Januar 2019 in der Gemeindeverwaltung Twann-Tüscherz in Twann während der Schalteröffnungszeiten öffentlich auf. Während dieser Zeit kann das Protokoll eingesehen werden. Allfällige Einsprachen können ebenfalls während dieser Frist beim Gemeinderat erhoben werden.

Gestützt auf das kommunale Datenschutzgesetz vom 01.08.2017 und die dazu vom Gemeinderat erlassene Verordnung über die Bekanntgabe von öffentlichen Informationen im Internet wird das Versammlungsprotokoll nach der öffentlichen Auflage auf der Gemeindehomepage www.twann-tuescherz.ch aufgeschaltet. Namenserwähnungen sind im Protokoll auf ein Minimum reduziert. Wer trotzdem von einer Namenserwähnung betroffen ist und ein der Bekanntgabe entgegenstehendes, überwiegendes privates oder öffentliches Interesse glaubhaft macht, kann gemäss Art. 4, Abs. 2 der erwähnten Verordnung eine Namensstreichung aus dem im Internet aufgeschalteten Protokoll verlangen.

Revidiertes Friedhof- und Bestattungsreglement

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Die Gemeindeversammlung hat am 26. November 2018 das revidierte Friedhof- und Bestattungsreglement genehmigt. Das Reglement liegt im Sinne von Art. 45 lit. a der kantonalen Gemeindeverordnung in der Zeit vom 20. Dezember 2018 bis zum 18. Januar 2019 öffentlich auf und ist auch auf der Gemeindehomepage unter Politik / Reglemente (noch ohne Auflagezeugnis) aufgeschaltet.

Allfällige Beschwerden zu den Inhalten der Reglemente können während der Auflage gestützt auf Art. 60 Abs. 1 lit. b Ziff. 1 i.V. m Art. 63 Abs. 1 lit. b VRPG beim Regierungsstatthalter eingereicht werden.

Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Oberi Chros nach Art. 122 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)

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Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV:

Der Gemeinderat von Twann-Tüscherz hat die vorerwähnte geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Oberi Chros am 20. August 2018 beschlossen.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

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