Fällanden bekommt neues Bestattungs- und Friedhofreglement ab 2022
Ab 1. Januar 2022 treten die im Rahmen der Totalrevision vorgenommenen Änderungen in Kraft.

Das bisherige Reglement über das Bestattungs- und Friedhofwesen (alt: Verordnung über das Bestattungs- und Friedhofwesen) sowie das Reglement über die Grabmal- und Bepflanzungsvorschriften sind bereits seit 1994 in Kraft.
In den vergangenen Jahrzehnten hat sich sehr viel in der praktischen Handhabung geändert, Zuständigkeiten sind nicht mehr aktuell und auch die kantonale Bestattungsverordnung als Rechtsgrundlage für die kommunalen Regelungen wurde im Mai 2015 neu erlassen.
Demzufolge ist eine Totalrevision des kommunalen Erlasses erforderlich. Bei den im Rahmen der Totalrevision per 1. Januar 2022 vorgenommenen Anpassungen geht es vor allem um folgende Inhalte:
Anpassung an die neue kantonale Bestattungsverordnung;
Übernahme der langjährigen Praxis;
Definition der Zuständigkeiten und Kompetenzen auf politischer und Verwaltungsebene (zum Beispiel keine Gesundheitsbehörde mehr);
Nachführung von in der Zwischenzeit eingetretenen Neuerungen (zum Beispiel Urnennischenwand);
Zusammenführung der beiden bisherigen Erlasse in einem Reglement.
Regelungsinhalte entsprechen aktuellen gesellschaftlichen Entwicklung
Mit dieser Totalrevision entsteht ein neues Reglement über das Bestattungs- und Friedhofwesen, das für die Bevölkerung der Gemeinde Fällanden keine wesentlichen Änderungen mit sich bringt, sondern lediglich die Veränderungen der letzten Jahrzehnte nachführt.
Die Regelungsinhalte sind klar und nachvollziehbar und entsprechen der aktuellen gesellschaftlichen Entwicklung.
Das neue Friedhofreglement wird publiziert und ist auf der GemeindeWebsite unter den amtlichen Publikationen verfügbar.