Vier Monate nach No Billag präsentiert Doris Leuthard ihr neues Mediengesetz. Kernpunkt ist die staatliche Förderung von Online-Medien.
Doris Leuthard präsentiert in Bern das neue Mediengesetz.
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Das Wichtigste in Kürze

  • Bundesrätin Doris Leuthard präsentiert das neue Gesetz über elektronische Medien.
  • Künftig sollen auch Online-Medien Geld erhalten, wenn sie Audio und Video produzieren.
  • Für die SRG gibt es wenig Änderungen. Online-Werbung bleibt ihr verboten.

Seit dem Nein zur No Billag-Initiative im Februar ist es ruhig geworden um die Medienpolitik. Das dürfte sich in den nächsten Tagen und Wochen ändern. Bundesrätin Doris Leuthard stellt ihr neues «Gesetz über elektronische Medien» vor.

Dieses soll das heutige Radio- und Fernsehgesetz ablösen. Die Überlegung: Weil Bild und Ton längst ins Netz gewandert sind, muss auch der Online-Bereich berücksichtigt werden. Die Online-Medien würden im Zuge der Digitalisierung immer wichtiger, so Leuthard.

Staatliche Unterstützung für Online-Medien

Jene unter ihnen, die auch relevante Informationen bereitstellen, also Service public-Inhalte, sollen künftig durch den Staat unterstützt werden. Die Unterstützungswürdigkeit von Portalen soll aber nicht etwa der Bundesrat entscheiden.

Dafür zuständig soll eine neu zu schaffende «unabhängige Regulierungsbehörde» sein, um «eine grössere Staatsferne» zu gewährleisten, schreiben die Behörden. Nahezu unangetastet bleiben soll indes die Rolle der SRG.

Neue Vorschriften für die SRG?

Die SRG soll auch künftig breit über alles Mögliche berichten.
Die SRG soll auch künftig breit über alles Mögliche berichten. - Keystone

Das gebührenfinanzierte Medienhaus soll weiterhin umfassend über Information, Kultur, Bildung, Unterhaltung und Sport berichten. Allerdings will der Bundesrat der SRG vorschreiben können, wie hoch die kommerziellen Einnahmen sein müssen – oder wie viel Geld für die Sparte Information verwendet werden soll.

Die Konzession für die SRG, also der Leistungsauftrag, soll künftig ausserdem durch eine neue Kommission für elektronische Medien erteilt werden. Untersagt bleibt der SRG weiterhin Radio- und Online-Werbung.

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