Kanton Aargau: Unbewilligte Demonstrationen vom 8. Mai

    Kantonspolizei Aargau
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    Aarau,

    Die Städte Aarau und Wettingen haben die für den Samstag, 8. Mai, geplanten Demonstrationen nicht bewilligt.

    Kantonspolizei Aargau
    «Allgemein bestätigt sich auch diesen Sommer die alte Erkenntnis, dass Einbrecher im Sommerhalbjahr vorzugsweise tagsüber zuschlagen. So etwa, während die Bewohner im Garten oder sonstwo aus - Kantonspolizei Aargau

    Trotz der ablehnenden Entscheide bezüglich Bewilligung von Demonstrationen am 08. Mai 2021 in Aarau und Wettingen mobilisierten Kundgebungswillige in den letzten Tagen auf Social Media für unbewilligte Veranstaltungen. Die Kantonspolizei Aargau steht mit einem Grossaufgebot – unterstützt von Kräften des Polizeikonkordates Nordwestschweiz – im Einsatz.

    Die Kantonspolizei Aargau weist erneut darauf hin, dass die Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration strafbar ist und die Nichtbeachtung der Schutzmassnahmen gebüsst werden kann. Achten Sie die Gesundheit Ihres Umfeldes und der Polizistinnen und Polizisten, die ihren Auftrag erfüllen!

    Die Kantonspolizei Aargau bittet die unbeteiligte Bevölkerung, von Reisen nach Aarau und Wettingen abzusehen. Melden Sie Personenansammlungen oder sonstige Feststellungen umgehend dem Polizeinotruf.

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