Prämienverbilligung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung

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    Der Kanton Aargau gewährt seinen Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung.

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    Ob Sie Anspruch auf Prämienverbilligung haben, geht aus Ihren Steuerdaten hervor. Es gilt die Steuerveranlagung, die ausgehend vom Anspruchsjahr drei Jahre zurückliegt. Für die Prämienverbilligung 2019 sind deshalb die definitiven Steuerdaten 2016 nötig.

    So gehen Sie vor, wenn Sie die Prämienverbilligung 2019 beantragen möchten:

    – Codebestellung: Von Mai bis und mit Juli 2018 führt die SVA Aargau, die Zugriff auf die Steuerdaten hat, den automatischen Codeversand an die potenziell Anspruchsberechtigten durch. Sollten Sie bis Ende Juli 2018 keinen Code erhalten haben, können Sie ab August 2018 online bei der SVA einen Code bestellen. Die Frist zur Antragsstellung für die Prämienverbilligung 2019 läuft bis Ende 2018.

    – Online-Antrag stellen: Sobald Sie den Code per Post erhalten haben, können Sie den Antrag auf Prämienverbilligung online ausfüllen und direkt an die SVA Aargau übermitteln.

    -Mitteilung der Gemeinde Lupfig (lis)

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