Parlament

    Thurgauer Parlament revidiert erneut das Hundegesetz

    Das Thurgauer Parlament hat das Hundegesetz überarbeitet, mit neuen Regeln für potenziell gefährliche Hunde und Nutzhunde.

    hund
    Im Kanton Thurgau ist die Haltung von Hunden Gegenstand einer Neuregelung. (Symbolbild) - Keystone

    Der Thurgauer Grosse Rat hat an seiner Sitzung am Montag das Hundegesetz überarbeitet. Vor rund einem Jahr gab es bereits Änderungen. Dabei wurden Hundekurse ohne Ausnahmen für obligatorisch erklärt.

    Nun ging es unter anderem um die Betreuung von potenziell gefährlichen Hunden oder um die Steuerbefreiung von Nutzhunden.

    Im Parlament waren die Änderungen weitgehend unbestritten. Allenfalls strittige Punkte werden allerdings erst in der dazugehörenden Verordnung geregelt.

    Dazu gehört eine Verschärfung beim Umgang mit potenziell gefährlichen Hunden. Die Halterinnen und Halter brauchen dafür eine Bewilligung. Dies gilt auch für Personen, die das Tier lediglich betreuen.

    Verschärfte Regelungen bei Gefahrenpotential

    Wie diese Betreuung genau umschrieben wird, klärt der Regierungsrat später. Offen ist etwa, ob dies auch bei einer kurzen Zeit der Fall wäre.

    Ebenfalls zu diesem Thema gehört die Möglichkeit, mit einem Gentest nachzuweisen, dass das eigenen Tier zwar wie eines einer potenziell gefährlichen Rasse aussieht, dies aber nicht der Fall ist.

    Wenn die Zugehörigkeit weniger als 50 Prozent beträgt, wird der Hund von der Bewilligungspflicht ausgenommen.

    Für den Vollzug des Hundegesetzes sind im Thurgau die Gemeinden zuständig.

    Steuererhöhung und Befreiung

    Neu können sie bei Bedarf die Hundesteuer um maximal 50 Prozent erhöhen, um die Abgabe der tatsächlichen Kostenentwicklung anzupassen. Die Kommunen seien unterschiedlich von den Aufwendungen betroffen, sagte dazu Regierungsrat Walter Schönholzer (FDP).

    Walter Schönholzer
    Regierungspräsident Walter Schönholzer (FDP). - (KEYSTONE/Gian Ehrenzelle

    Weiter werden Nutzhunde von der Steuerpflicht befreit. Dies gilt, so lange sie leben. Gemeint sind etwa Diensthunde der Armee, der Polizei und des Grenzwachtkorps oder auch Rettungs- und Blindenhunde.

    Die zweite Lesung der Gesetzesrevision findet an einer der kommenden Sitzungen statt.

    Kommentare

    Glögglifrosch

    Nutzhunde darunter auch Sozial und Therapiehunde sollten steuerfrei sein. Denn alle Arbeiten mit ihnen fallen unter Freiwilligen Arbeit und sind nicht bezahlt

    User #4165 (nicht angemeldet)

    Einmal mehr werden die Hunde die Leidtragenden sein. Aus Hundehaltern, Hundeführer zu machen, dazu ist man zu faul. Oder glauben diese Theoretiker, dass wenn ich ein Kind in einen Kurs sende, es dann alles kann was es können muss? lächerlich. Hunde, je grösser desto wichtiger müssen wissen wie sie sich zu verhalten haben. Das ist ein Prozess der dauert Jahre. Und oft liegt das Problem nicht bei Hund, sondern der Halter ist das Problem.

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