Thurgauer Parlament befürwortet Verbot von Stacheldraht einstimmig
Der Thurgauer Grosse Rat hat sich am Montag einstimmig für ein Verbot von Stacheldrahtzäunen ausgesprochen. Damit sollen tödliche Fallen für Wildtiere abgeschafft werden. Im Kanton St. Gallen wurde schon mehr als ein Dutzend Personen wegen illegaler Zäune angezeigt.

Niemand im Thurgauer Kantonsparlament stellte in Abrede, dass mit einem Verbot die Verletzungsgefahr für Tiere und Menschen drastisch minimiert werden kann. Das Kantonsparlament befürwortete schliesslich ohne Gegenstimme eine entsprechende Motion.
Mit seinem Entscheid folgt der Grosse Rat den Regeln in seinen Nachbarkantonen St. Gallen und Zürich. Auch Graubünden kennt ein Verbot von Stacheldraht zur Einzäunung von Weiden.
Es gebe genügend Alternativen, die den Zweck einer Einzäunung erfüllen würden, aber weit weniger gefährlich seien, hiess es im Rat. Gemäss der Motion sollen die Besitzer von Stacheldrahtzäunen diese innerhalb von zwei Jahren abräumen müssen. Das Militär und die Polizei sind vom Verbot ausgenommen.
Zudem verlangt der Vorstoss Einschränkungen für flexible Weidenetze. Sie sollen erst kurz vor Weidebeginn aufgebaut, regelmässig kontrolliert und rasch wieder abgeräumt werden, um ein Verfangen von Tieren zu verhindern. Die Thurgauer Regierung muss nun dem Kantonsparlament eine entsprechende Gesetzesanpassung vorlegen.
St. Galler Jäger kritisieren zu zögerlichen Rückbau
Der Kanton St. Gallen sprach sich schon länger für ein Verbot von Stacheldraht an Weidezäunen aus. Dieses gründete in der Volksinitiative «Stopp dem Tierleid – gegen Zäune als Todesfallen für Wildtiere», die Pro Natura, WWF und die St. Galler Jäger gemeinsam lancierten. Schliesslich setzte sich ein Gegenvorschlag durch und die Initiative wurde zurückgezogen.
Nach Ablauf der vierjährigen Übergangsfrist zum Abbau der Stacheldrahtzäune kritisierte der Präsident der St. Galler Jäger, Peter Weigelt, Anfang dieses Jahres gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, dass noch «hunderte, wenn nicht tausende Kilometer» Stacheldraht auf Weiden im Kanton gespannt seien.
Mehr als ein Dutzend Anzeigen im Kanton St. Gallen
Seit dem Ablauf der Übergangsfrist habe sich die Situation mit Stacheldrähten im Kanton St. Gallen deutlich verbessert, erklärt Simon Meier, Leiter der Abteilung Jagd beim Kanton St. Gallen. Dort laufen Meldungen über unerlaubte Stacheldrahtzäune zusammen.
Dennoch hätten im vergangenen Jahr mehr als ein Dutzend Verantwortliche von Weidezäunen bei der Staatsanwaltschaft angezeigt werden müssen, sagt Meier weiter. Dabei handelt es sich jedoch nicht nur um illegale Stacheldrahtzäune. Es wurden auch Anzeigen erstattet, weil temporäre Weidenetze viel zu lange nach dem Abzug der Nutztiere stehen blieben. Auch dort besteht für Wildtiere eine grosse Gefahr, sich in diesen zu verfangen.
In tiefen Lagen seien die Stacheldrähte jedoch mittlerweile praktisch verschwunden. Meldungen treffen vor allem aus Bergregionen ein. Auf Weiden, die im Geoportal des Kantons St. Gallen als Sömmerungsgebiete ausgeschieden sind, sind gemäss Meier Stacheldrähte zwar unter Auflagen weiterhin erlaubt. Sie müssen jedoch nach der Sömmerung von den Pfählen abgehängt und auf den Boden gelegt werden. Das wurde nicht überall eingehalten.










