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    Thurgauer Gericht muss sich nochmals dem «Summerdays» widmen

    Keystone-SDA Regional
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    Bodensee,

    Das Thurgauer Verwaltungsgericht muss sich erneut mit der Frage beschäftigen, ob die Organisatoren für die Durchführung des «Summerdays»-Festival in Arbon TG in Zukunft eine Baubewilligung benötigen. Das Bundesgericht in Lausanne hat eine Beschwerde eines Wirtes gutgeheissen, welcher eine solche Bewilligungspflicht fordert.

    Das Summerdays-Festival erfreut sich jeweils grosser Beliebtheit. (Archivbild)
    Das Summerdays-Festival erfreut sich jeweils grosser Beliebtheit. (Archivbild) - Keystone/ENNIO LEANZA

    Das «Summerdays»-Festival am Ufer des Bodensees erfreut sich grosser Beliebtheit und war beispielsweise diesen Sommer ausverkauft. Der Wirt eines nahegelegenen Restaurants allerdings beanstandete in den letzten Jahren das Bewilligungsverfahren.

    Wie das Bundesgericht in einem kürzlich veröffentlichten Entscheid, welcher der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt, nachzeichnet, beanstandete er bei verschiedenen Stellen ab 2023 die Bewilligungspraxis rund um das Festival. Dessen Durchführung wurde bislang in einem «verwaltungspolizeilichen Verfahren» ohne öffentliche Auflage von der Stadt genehmigt.

    Konkret verlangte der Wirt von verschiedenen Behörden, dass das «Summerdays» eine Baubewilligung benötige respektive dass im Vorfeld jeweils eine öffentliche Auflage stattfindet. Im Rahmen dieser öffentlichen Auflage könnten auch Einsprachen erhoben werden. 2025 wies das Thurgauer Verwaltungsgericht diese Forderung ab. Nun muss es sich aber auf Anweisung des Bundesgerichtes nochmals mit dem Thema befassen.

    Das Bundesgericht beantwortet die Frage, ob die Organisatoren des Festivals künftig eine Baubewilligung einholen müssen, nicht. In seinen Ausführungen schrieb das Lausanner Gericht allerdings, dass «selbst eine Veranstaltung von kurzer Dauer unter Umständen einer Baubewilligungspflicht unterliegen» könne.

    Dem Beschwerdeführer, also dem Wirt, sei zudem beizupflichten, dass ein Veranstaltungsort in einem «natur- und gewässerschutzrechtlich empfindlichen Gebiet» ebenfalls für eine Baubewilligungspflicht sprechen könne.

    Für das Festival würde es komplizierter

    Der Ausgang des Verfahrens beim Thurgauer Verwaltungsgericht hat potentiell Auswirkungen auf zukünftige Ausgaben des «Summerdays».

    Aus Sicht des Anwalts des Wirtes ist eine Durchführung des Festivals auch dann noch möglich, sollte das Verwaltungsgericht doch noch ein Baubewilligungsverfahren anordnen, wie er bereits am Donnerstag auf eine Anfrage von Keystone-SDA geschrieben hatte. «Sofern die materiellen bau- und umweltrechtlichen Vorschriften eingehalten sind und wenn sich die Veranstalter und die Behörden rechtzeitig und korrekt darum bemühen und die Behörden ein korrektes Verfahren durchführen», schob der Anwalt nach.

    Cyrill Stadler, Verwaltungsratspräsident der Summerdays Festival AG, schrieb von «erheblichen Rechtsunsicherheiten», sollte eine Baubewilligungspflicht für das Festival Realität werden. Eine solche wäre gemäss seinem Wissen einzigartig in der Schweiz und würde das Bewilligungsverfahren für das Festival komplizierter machen. «Einsprechende hätten mehr Möglichkeiten, um Veranstaltungen künftig zu verhindern oder zu blockieren», so Stadler.

    Allerdings lasse das Bundesgericht wesentliche Fragen des Verfahrens unbeantwortet und es bestehe gemäss Stadler weiterer Klärungsbedarf.

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