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    Wegen Lärm: Stadtzürcher Parlament verbietet Benzin-Laubbläser

    Keystone-SDA Regional
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    Zürich,

    Zürich verbietet benzinbetriebene Laubbläser, erlaubt jedoch elektrische Geräte von Oktober bis Dezember.

    Kampf gegen das Herbstlaub: Laubbläser sind praktische Helfer - aber nur, wenn sie sachgemäss und sicher bedient werden.
    Das Stadtzürcher Parlament verbietet benzinbetriebene Laubbläser. - Marcus Brandt/dpa/dpa-tmn

    Der Stadtzürcher Gemeinderat hat sich gegen benzinbetriebene Laubbläser ausgesprochen. Von Oktober bis Dezember dürfen in Zürich aber elektrische Geräte genutzt werden.

    Die linken Parteien setzten sich am Mittwoch durch: Benzinbetriebene Geräte werden ganz verboten. Michael Schmid (AL) kritisierte einen übermässigen Gebrauch der Geräte. Dabei würden Feinstaub oder Bakterien aufgewirbelt, und unnötiger Lärm entstehe. Elektrische Geräte seien zumindest leiser.

    Nervst du dich über den Lärm der Laubbläser?

    Vergeblich wehrten sich die bürgerlichen Parteien. Martina Zürcher (FDP) nannte die Einschränkungen einen «rot-grünen Irrsinn». Elektrische Geräte könnten ihrer Meinung nach das ganze Jahr genutzt werden. Diese seien «nicht lauter als ein Haarföhn». Von der SVP fielen zur Debatte Begriffe wie «dekadent» oder «Parodie der Demokratie».

    Dass die Gerät durchaus ihre Berechtigung haben, wollte Jürg Rauser (Grüne) nicht abstreiten.

    «Wir sorgen jetzt für einen vernünftigen Einsatz»

    «Wir sorgen jetzt aber für einen vernünftigen Einsatz», sagte er. Carla Reinhard (GLP) pflichtete bei: Die Geräte seien ausserhalb der Herbstmonate unnötig.

    61 Ratsmitglieder sprachen sich für die starken Einschränkungen ein, die Stimmen von 58 verteilten sich auf zwei mildere Varianten.

    Mit dem Entscheid können in der Stadt Zürich nur noch elektrisch betriebene Laubbläser eingesetzt werden. Von Oktober bis Dezember ohne Einschränkungen, von Januar bis September nur in Ausnahmefällen oder bei bewilligten Baustellen.

    Die verschärfte Variante soll es aber noch ermöglichen, bei Ereignissen wie der Street Parade Laubbläser einzusetzen.

    Ausnahmen und Anträge

    Ausnahmen können beantragt werden, wenn grössere Mengen an Laub oder Unrat innert kurzer Zeit zu entfernen sind. Die Behörden können sie auch bewilligen, wenn eine wesentliche Arbeitserleichterung bei schwierigen Reinigungssituationen erzielt werden kann.

    Die Stadt Zürich stattete ihre Mitarbeitenden bereits standardmässig mit elektrischen Geräten aus.

    Besitzt du einen Laubbläser?

    Der Kampf gegen die Laubbläser dauert in Zürich schon lange an. Bereits 2013 überreichten die Grünen dem damaligen Stadtrat Richard Wolff (AL) eine Petition mit 4329 Unterschriften. Den Vorstoss, der zum Verbot führte, reichten Grüne und SP 2022 ein.

    Die Durchsetzung des Verbots

    In der ersten Debatte mahnte Sicherheitsvorsteherin Karin Rykart (Grüne), ein Verbot sei bei Privaten schwer durchsetzbar.

    Man könne sich schon vorstellen, wie Nachbarn bei der Polizei anrufen würden, weil jemand in einem Verbotsmonat einen Laubbläser nutze, sagte sie damals.

    Definitiv abgestimmt wird in einer der nächsten Sitzungen in zweiter Lesung. Grosse Änderungen dürfte es dabei nicht geben.

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    Kommentare

    User #2206 (nicht angemeldet)

    Früher gab's die Halbkreis Techniker

    User #1815 (nicht angemeldet)

    Es grünt so grün die Verbote der Grünen glühn.

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