Luzerner Verwaltungstätigkeit soll transparenter werden
Der Kantonsrat hat sich am Montag im Eintreten für die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips ausgesprochen. Alle Parlamentsfraktionen unterstützten in ihren Grundsatzvoten das Öffentlichkeitsprinzip, auch wenn die Vorstellungen zu dessen Ausgestaltung teilweise auseinandergingen.
Grüne scheitern mit Rückweisung
Die Grünen wollten deswegen die Vorlage an den Regierungsrat zur Überarbeitung zurückweisen, scheiterten aber mit 97 zu 11 Stimmen. Eine Rückweisung führe zu einer unerwünschten Verzögerung, befand die grosse Mehrheit.
Wer ein Dokument einsehen will, soll gemäss der vom Regierungsrat ausgearbeiteten Vorlage künftig kein schutzwürdiges Interesse mehr geltend machen müssen.
Vorstellung der neuen Regelungen
Vielmehr soll die Behörde begründen, weswegen sie den Zugang zu einem Dokument verweigern will. Der Entscheid soll gerichtlich angefochten werden können. Verursacht ein Gesuch erheblichen Aufwand, soll eine Gebühr erhoben werden.