Kanton Schwyz baut Prämienverbilligung um 17 Millionen aus
Der Kanton Schwyz zahlt künftig rund 17 Millionen Franken zusätzlich an Prämienverbilligungen aus. Der Schwyzer Regierungsrat hat eine entsprechende Gesetzesänderung verabschiedet. Damit setzt er den indirekten Gegenvorschlag zur Prämien-Entlastungs-Initiative um.

Durch die Teilrevision dürften in Schwyz künftig über 58'000 Personen in den Genuss der individuellen Prämienverbilligung kommen, wie der Kanton am Donnerstag in einer Mitteilung schrieb. Dies entspricht knapp über 35 Prozent der Bevölkerung des Kantons. Die Gesamtkosten belaufen sich neu auf rund 111 Millionen Franken pro Jahr.
Um die Vorgaben zu erfüllen, plant der Regierungsrat verschiedene Anpassungen am System. So fallen die Höchsteinkommensgrenzen für die individuelle Prämienverbilligung künftig weg. Den Vermögensfreibetrag für das anrechenbare Einkommen hebt die Regierung an.
Eine weitere Anpassung betrifft junge Erwachsene in Ausbildung zwischen 18 und 25 Jahren. Deren gemeinsamer Anspruch auf Prämienverbilligung mit den Eltern oder unterstützungspflichtigen Personen entfällt künftig.
Der Gegenvorschlag des Bundes zur Prämien-Entlastungs-Initiative verpflichtet die Kantone, die Krankenkassenprämien mit einem Mindestbetrag zu verbilligen. Die neue Regelung soll im Kanton Schwyz auf Anfang 2028 in Kraft treten.






