Kanton Aargau büsst zwei Ärzte einer Augenarztpraxis
Der Kanton Aargau hat zwei Ärzte einer Augenarztpraxis wegen Verstosses gegen Bewilligungsauflagen und Abrechnungsvorschriften gebüsst. Die Ärzte verletzten ihre Berufspflichten und rechneten ihre Leistungen über einen anderen Standort ab.

Die disziplinarischen Massnahmen sind rechtskräftig, wie das kantonale Departement Gesundheit und Soziales (DGS) am Mittwoch mitteilte.
Der ärztliche Leiter der namentlich nicht genannten Augenarztpraxis muss eine Busse von 5000 Franken bezahlen. Dieser sei seiner Aufsichtspflicht während mehrerer Monate nicht nachgekommen und habe die Stellvertretung während dieser Zeit nicht sichergestellt, heisst es in der Medienmitteilung.
Zudem habe der ärztliche Leiter – obwohl dazu berechtigt – seine Leistungen nicht über seine eigene Zulassung abgerechnet, sondern über einen Arzt an einem anderen Standort.
Die Verletzung der Aufsichtspflicht führte laut DGS dazu, dass ein angestellter Arzt mit einem ausländischen Arztdiplom während mehrerer Monate fachlich unbegleitet tätig war.
Ärzte mit ausländischem Arztdiplom müssten mindestens drei Jahre im beantragten Fachgebiet an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte gearbeitet haben. Erst danach könnten sie ihre Leistungen eigenständig über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) abrechnen.
Auch dieser Arzt hat rechtswidrig über die OKP-Zulassung eines Arztes eines anderen Standorts abgerechnet. Aus diesen Gründen verhängte der Kanton eine Busse von 3000 Franken.






