Stadt Zürich

    Kanton Zürich: So viele Personen ändern ihren Geschlechtseintrag

    Keystone-SDA Regional
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    Im Kanton Zürich haben im vergangenen Jahr 120 Personen ihren Geschlechtseintrag ändern lassen – so viele wie in keinem anderen Kanton der Schweiz. Möglich ist dies seit 2022.

    Ab 16 Jahren können Personen in der Schweiz ohne Einwilligung der Eltern oder gesetzlicher Vertreter beim Zivilstandsamt eine Änderung des Geschlechts und des Vornamens beantragen. (A...
    Seit dem 1. Januar 2022 kann die Änderung des Geschlechtseintrags im Personenregister mit einer Erklärung beantragt werden. (Symbolbild) - KEYSTONE/LAURENT GILLIERON

    Im Kanton Zürich wurden gemäss aktuellen Zahlen des Bundesamts für Statistik 74 Wechsel vom Geschlechtseintrag Mann zu Frau registriert. In 46 Fällen erfolgte ein Wechsel von Frau zu Mann.

    Die so genannte Geschlechtserklärung folgt der «binären Geschlechtsordnung», wie es auf der Internetseite des Kantons Zürich heisst. Es können nur die Geschlechter «männlich» und «weiblich» eingetragen werden.

    Die Erklärung kostet 75 Franken. Unter 16 Jahren braucht es die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung. Im Rahmen dieses Verfahrens kann auch der Name geändert werden.

    gender
    Schweizweit liessen im vergangenen Jahr insgesamt 574 Personen ihren Geschlechtseintrag ändern. (Symbolbild) - depositphotos

    Schweizweit liessen im vergangenen Jahr insgesamt 574 Personen ihren Geschlechtseintrag ändern. 312 Wechsel erfolgten von Mann zu Frau, 262 in die umgekehrte Richtung. Der Kanton Zürich verzeichnete die meisten Änderungen. In Appenzell Innerrhoden gab es keine.

    Der Geschlechtseintrag wird bei der Geburt festgelegt und ist obligatorisch – auch dann, wenn das Geschlecht nicht eindeutig zugeordnet werden kann. Gegen einen dritten Geschlechtseintrag oder den Verzicht darauf hatte sich der Bund 2022 ausgesprochen.

    Seit dem 1. Januar 2022 kann die Änderung des Geschlechtseintrags im Personenregister mit einer Erklärung beantragt werden. Diese Erklärung muss beim Zivilstandesamt hinterlegt werden. Vor 2022 musste diese Änderung in einem Gerichtsverfahren erstritten werden.

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    Kommentare

    User #5529 (nicht angemeldet)

    Es hilft nichts und es nützt nichts. man kann die Realität nicht verweigern und das Biologische nicht verändern. Es bleibt.

    User #4940 (nicht angemeldet)

    Vielleicht müsste man im Pass einfach den Zusatz "biologisches" Geschlecht hinzufügen, dann hätte sich das Thema bereits erledigt.

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