Grünes Licht für Ersatz der Waffenplatz-Brücke in Brugg AG

Keystone-SDA Regional
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Brugg,

Der Bund hat die militärische Plangenehmigung für den Ersatz der Brücke zur Insel Geissenschachen auf dem Waffenplatz in Brugg AG erteilt. Damit sind ökologische, hydrologische und bautechnische Auflagen verbunden.

So soll die neue Brücke PA-Geissenschachen auf dem Waffenplatz in Brugg AG aussehen. Die militärische Plangenehmigung des Bundes ist mit zahlreichen Auflagen verbunden.
So soll die neue Brücke PA-Geissenschachen auf dem Waffenplatz in Brugg AG aussehen. Die militärische Plangenehmigung des Bundes ist mit zahlreichen Auflagen verbunden. - Visualisierung VBS

Das von Armasuisse Immobilien initiierte Projekt sieht eine neue Bogen‐/Gitter‐/Pressrost‐Brücke mit einer Spannweite von 24,8 Metern, einer Fahrbahnbreite von 4,25 Metern und einer Tragfähigkeit von bis zu 16 Tonnen vor. Das geht aus der am Montag publizierten militärischen Plangenehmigung des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) hervor.

Die Brücke sei für die militärische Ausbildung, den Fuss‐ und Veloverkehr sowie die Anbindung der Gemeinden Brugg und Windisch von zentraler Bedeutung, heisst es im 17-seitigen Entscheid des VBS.

Zahlreiche Umwelt‐ und Sicherheitsauflagen sollen demnach garantieren, dass der Neubau sowohl den militärischen Anforderungen als auch den ökologischen Belangen der Region gerecht wird. Die Baukosten und Honorare betragen rund 1,1 Millionen Franken.

Der Kanton Aargau, die Stadt Stadt Brugg, die Gemeinde Windisch und das Bundesamt für Umwelt haben das Vorhaben unterstützt. Sie forderten allerdings eine Reihe von Auflagen, die den Naturschutz, den Grund‐ und Gewässerschutz sowie Lärmschutz betreffen.

Für den Natur- und Landschaftsschutz müssen die Randflächen zwischen Gehweg und Ländistrasse als Ruderalflächen erhalten und mit Steinen, Wurzelstöcken und Sandflächen aufgewertet werden, wie aus der Plangenehmigung hervorgeht.

Für vier Bohrpfähle, die unter dem mittleren Grundwasserspiegel verankert würden, sei eine Ausnahmebewilligung erteilt worden. Die Reduktion des Grundwasser‐Durchflusses darf gemäss Genehmigung maximal 6,2 Prozent betragen.

Bauarbeiten im öffentlichen Gewässer dürften das Gewässer nicht einengen und müssten ausserhalb der Laich‐ und Brutzeit der Bachforellen durchgeführt werden, heisst es weiter. Aquatische Aufwertungsmassnahmen wie Holzstrukturen und Wurzelstöcke seien verpflichtend.

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