Fricktal

    Gesetzänderung Gastgewerbe und Kleinhandel

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    Änderung des Gesetzes über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit alkoholhaltigen Getränken

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    Der Grosse Rat hat einer Änderung des Gesetzes über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit alkoholhaltigen Getränken zugestimmt. Seit 01. März 2018 sind die Gemeinden für die Erteilung der Bewilligung für den Kleinhandel mit Spirituosen (Kleinhandelsbewilligung) an Einzelanlässen zuständig.

    Neues Vorgehen:

    Für die Meldung eines Einzelanlasses kann weiterhin online das entsprechende kantonale Formular ausgefüllt werden. Anschliessend muss lediglich das ausgedruckte Formular unterschrieben der Gemeinde zugestellt werden.

    -Mitteilung der Gemeinde Bad Zurzach

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