Der Kanton Glarus darf die zwei Wolfsrudel am Kärpf und am Schilt regulieren. Das Bundesamt für Umwelt hat den beantragten Abschuss von Jungtieren bewilligt.
Der Kanton Glarus hat fünfeinhalb Monate Zeit, um zwei Wolfsrudel zu regulieren und Jungtiere zu erlegen. (Symbolbild)
Der Kanton Glarus hat fünfeinhalb Monate Zeit, um zwei Wolfsrudel zu regulieren und Jungtiere zu erlegen. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/AP/Dawn Villella
Ad

Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) erteilte am 16. Oktober seine Zustimmung zum Abschuss von zwei der fünf Jungtiere des Kärpfrudels und einem von drei Jungwölfen des Schiltrudels, wie das Departement Bau und Umwelt des Kantons Glarus am Dienstag mitteilte.

Die Abschüsse müssen bis 31. März 2024 erfolgen und dürfen nur ausserhalb der eidgenössischen Jagdbanngebiete stattfinden.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

BAFUUmwelt