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    Basler Regierung will Tempo 30 weiter ausbauen

    Keystone-SDA Regional
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    Basel,

    Auf den Strassen des Kantons Basel-Stadt mit viel Verkehr soll vermehrt Tempo 30 gelten. Die Basler Regierung möchte auf rund 50 zusätzlichen Strassenkilometern Tempo 30 einführen.

    Im Kanton Basel-Stadt soll künftig vermehrt Tempo 30 gelten. (Archivbild)
    Im Kanton Basel-Stadt soll künftig vermehrt Tempo 30 gelten. (Archivbild) - KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS

    Zudem soll auf weiteren 20 Strassenkilometern Tempo 30 nur nachts gelten, wie die Regierung am Dienstag mitteilte.

    Die geplanten Temporeduktionen betreffen zum grossen Teil «verkehrsorientierte Strassen». Bis in spätestens zehn Jahren sollen somit fast vier von fünf Strassen im Kanton verkehrsberuhigt sein.

    Eine flächendeckende Einführung von Tempo 30, wie sie auch in einer Motion aus den Reihen der Grünen gefordert wird, lehnt die Regierung hingegen ab. Dies stehe im Widerspruch zum Bundesrecht.

    Findest du Tempo 30 Zonen sinnvoll?

    Für die Projektierung und Umsetzung beantragt die Regierung beim Grossen Rat in einem ersten Schritt 750'000 Franken für die nächsten drei Jahre. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen weitere Mittel beantragt werden.

    Wie aus der Mitteilung weiter hervorgeht, sind mit dem Ausbau von Tempo 30 auch Mehrausgaben für den ÖV vorgesehen. Grund dafür sei, dass Trams und Busse durch Tempo 30 auf gewissen Strassenabschnitten langsamer vorankommen würden und die Stabilität des Fahrplans bei bestehender Taktdichte sichergestellt werden müsse. So seien auf vereinzelten Linien Zusatzkurse notwendig.

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    Kommentare

    User #1694 (nicht angemeldet)

    Alles so gewollt für die Transformation auf E und ÖV. Irgendwann nervt es die Leute so, dass diese freiwillig auf den ÖV umsteigen. Wenn nicht freiwillig, dann mittels Blitzer und Führerscheinentzug den es bei Überschreitung von 30km/h sehr schnell gibt......

    User #4789 (nicht angemeldet)

    die Hauptverkehrsadern dürfen i.O. nur 50kmh beschränkt werden.Alles Andere ist Verkehrsbehinderung.Aus politischen Gründen darf keine Einschränkung erfolge n.Auch in Basel nicht ..

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