Die Prämienverbilligungs-Initiative der Baselbieter SP will die Prämienbelastung der Krankenversicherung auf maximal zehn Prozent des Einkommens beschränken.
Am meisten betroffen sind sogenannte Working Poor.
Am meisten betroffen sind sogenannte Working Poor. - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • In Basel-Stadt kommt am 25. November ein Referendum gegen eine Ausweitung der Ladenschlusszeiten an die Urne.
  • Desweiteren wird über eine Begrenzung der Krankenkassenprämien abgestimmt.

Ob die Krankenkassenprämien künftig nach Einkommen begrenzt werden sollen, entscheiden die Baselbieter Stimmberechtigten am 25. November. In Basel-Stadt kommt dann ein Referendum gegen eine Ausweitung der Ladenschlusszeiten an die Urne.

Die Prämienverbilligungs-Initiative der Baselbieter SP will die Prämienbelastung durch die obligatorische Krankenversicherung pro Haushalt auf maximal zehn Prozent des Jahreseinkommens deckeln. Was darüber hinaus geht, soll der Kanton bezahlen. Laut Kanton brächte dies Mehrkosten von zunächst 75 Millionen Franken pro Jahr.

Die Initiative will im kantonalen Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz überdies die Maximalhöhe der ausbezahlten Prämienverbilligungen neu regeln. Die Richtprämie soll künftig mindestens 80 Prozent der vom Bundesamt für Gesundheit pro Prämienregion geschätzten jährlichen Durchschnittsprämien betragen.

Einkommensobergrenzen für Verbilligungen

Derzeit legt im Baselbiet die Regierung die Richtprämie fest, das Parlament den Prozentanteil sowie Einkommensobergrenzen für Verbilligungen. Die Verbilligung entspricht der Differenz zwischen Richtprämie und Prozentanteil. Regierung und Landrat lehnen die Initiative ab.

Krankenkassenprämien-Deckelung ist nicht ganz neu: Auf zehn Prozent des Einkommens begrenzt werden die Prämienkosten im Kanton Waadt ab 2019. In Genf wurde im März eine Initiative dazu eingereicht. Auch auf Bundesebene gibt es Bestrebungen, die Prämienlast zu lindern. Im Aargau aber war 2017 eine Prämien-Initiative der SP verworfen worden.

Folge aus Eigenmietwert-Urteil

Weiter stimmt das Baselbiet über einen Gegenvorschlag zur zurückgezogenen Wohnkosten-Initiative ab, der eine unbeabsichtigte Mehrbelastung von Wohneigentümern aufheben soll. Diese war nach einem Bundesgerichtsurteil über verfassungswidrige, da zu tiefe Eigenmietwerte entstanden, die Mieter schlechter gestellt hatten.

Eine Änderung des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern soll nun die Höhe des Eigenmietwertes beim Bundes-Mindestansatz von 60 Prozent des Marktmietwertes festschreiben. Die Unterhaltsabzüge für über zehnjährigen Gebäude sollen zudem auf 25 und für jüngere auf 20 Prozent festgelegt werden; heute sind es 24 und 12 Prozent.

Das Parlament hatte die derzeitige Eigenmietwert-Berechnung 2015 verabschiedet und gleichzeitig die Pauschalabzüge für den Unterhalt gesenkt. Weil das Bundesgericht nur die Bestimmungen zum Eigenmietwert aufhob, würde ohne erneute Anpassungen die Steuerbelastung für Wohneigentümer unter dem Strich ansteigen.

Basler Ladenöffnungszeiten

Basel-Stadt stimmt derweil erneut über Ladenöffnungszeiten ab: Der Grosse Rat hatte diese im Juni mit einer knappen rechten Mehrheit an Samstagen sowie Vortagen vor Feiertagen von 18 auf 20 Uhr verlängert, am Gründonnerstag um eine Stunde bis 18 Uhr. Dagegen sammelten Gewerkschaften rasch die nötigen Referendumsunterschriften.

Bürgerliche wollen vom Einkaufstourismus und Onlinehandel gebeutelte Basler Geschäfte mit längeren Öffnungszeiten attraktiver machen und Arbeitsplätze retten. Linke befürchten mehr Druck fürs Personal ohne Umsatzsteigerung sowie Nachteile für kleine Läden. Heute werden die zulässigen Öffnungszeiten fast nur von grossen Läden voll ausgenutzt.

Zuletzt hatte das Basler Stimmvolk 2013 eine Verlängerung der Ladenöffnungszeiten um zwei Stunden samstags abgelehnt, dies klar mit 59,7 Prozent Nein-Anteil. Schon 2002 hatte es sich gegen eine Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten ausgesprochen.

Industriezonen-Transformation

Im Stadtkanton ist zudem Raumplanung auf dem Tisch: Gegen den Bebauungsplan «VoltaNord» für das 11,7 Hektaren grosse Gebiet Lysbüchel unweit der Landesgrenze zu Saint-Louis (F) hatten SVP, FDP und Branchenverbände das Referendum ergriffen. Der Grosse Rat hatte diese Industriezonen-Transformation im Mai deutlich beschlossen.

Der Bebauungsplan soll dort bis zu 3000 zusätzliche Arbeitsplätze sowie neuen Wohnraum für bis zu 1900 Personen ermöglichen. Das soll auch Wohnungsnot und Pendlerverkehr reduzieren. Gewerbekreise befürchten hingegen Konflikte zwischen Firmen und neuen Anwohnern; sie sehen insbesondere lärmige Betriebe von der Verdrängung bedroht.

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