Am 4. März entscheidet der Kanton Basel-Land, ob Ausländer mit Niederlassungsbewilligung abstimmen dürfen. Nau hat in Liestal LIVE mit Jacqueline Wunderer (SVP) und Ronja Jansen (Juso) diskutiert.
Sollen Ausländer mit C-Ausweis abstimmen dürfen? - Nau
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Das Wichtigste in Kürze

  • Im Kanton BL sollen Ausländer mit einem C-Ausweis abstimmen dürfen.
  • Dies fordert eine Initiative der Juso und des Jungen Grünen Bündnis Nordwest.

Im Kanton Basel-Land wird am 4. März über das Stimmrecht für Niedergelassene abgestimmt. Ausländer mit einem C-Ausweis sollen auf kantonaler und kommunaler Ebene mitentscheiden dürfen. Das will eine Initiative der Juso und des Jungen Grünen Bündnis Nordwest.

«In einer Demokratie sollen grundsätzlich alle Menschen, die von einer Entscheidung betroffen sind, mitbestimmen können», sagt Ronja Jansen vom Initiativ-Komitee. Dagegen ist Jacqueline Wunderer, Vize-Präsidentin der SVP Basel-Land: «Ausländer haben ganz andere Vorstellungen, als Leute, die für immer hier bleiben wollen». Das Baselbierter Parlament und der Regierungsrat lehnen die Initiative ab.

Westschweiz als Vorbild?

Das Ausländerstimmrecht wurde auf kantonaler Ebene bereits in den Kantonen Jura und Neuenburg eingeführt. Auf Gemeindeebene zusätzlich in den Kantonen Waadt, Freiburg und Genf. Die Deutschschweiz zeigt sich zurückhaltender. In den Kantonen Basel-Stadt, Appenzell-Ausserrhoden und Graubünden können die Gemeinden frewillig entscheiden, ob sie Niedergelassenen das Stimm- und Wahlrecht geben wollen.

Sollen Ausländer mit Niederlassungsbewilligung abstimmen dürfen?

Das ganze LIVE-Streitgespräch aus dem Kantonshauptort Liestal gibt es unten im Video.

Juso gegen SVP: Sollen Ausländer mit C-Ausweis abstimmen dürfen?
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