Oberverwaltungsgericht untersagt Abschiebung von Flüchtlingen nach Griechenland

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    In Griechenland anerkannte Flüchtlinge dürfen einer Entscheidung des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster zufolge derzeit nicht dorthin abgeschoben werden.

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    Justitia - AFP/Archiv

    Das Wichtigste in Kürze

    • Urteil: Menschen droht «ernsthafte Gefahr unmenschlicher Behandlung».

    Ihre Asylanträge könnten hierzulande nicht als unzulässig abgelehnt werden, weil ihnen für den Fall ihrer Rückkehr nach Griechenland «die ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung» drohe, entschied das Gericht in zwei am Dienstag veröffentlichten Urteilen.

    Die Entscheidung erging im Fall zweier Kläger aus Eritrea und Syrien, die in Griechenland internationalen Schutz erhalten hatten. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnte die Asylanträge der beiden Kläger als unzulässig ab und drohte ihnen die Abschiebung nach Griechenland an.

    Zwei Klagen gegen diese Entscheidung wiesen die Verwaltungsgerichte in Arnsberg und Düsseldorf ab, woraufhin die Asylsuchenden vor das OVG zogen. Mit ihrer Berufung hatten sie nun Erfolg. Eine Revision gegen das Urteil liess das OVG nicht zu.

    Laut den Urteilsbegründungen droht den Klägern im Fall der Abschiebung nach Griechenland eine «extreme materielle Not». Sie könnten weder in Aufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber noch in Wohnungen oder Obdachlosenunterkünften unterkommen. Derzeit sei bereits eine «beträchtliche Zahl» anerkannter Schutzberechtigter obdachlos. Auch der Zugang zum Arbeitsmarkt sei den Flüchtlingen mangels Griechischkenntnissen und spezifischer beruflicher Qualifikationen erschwert.

    Angesichts der dramatischen Lage in griechischen Flüchtlingslagern fordern Menschenrechtsorganisationen wie Pro Asyl seit Jahren, Abschiebungen nach Griechenland zu stoppen und mehr anerkannte Flüchtlinge in Deutschland aufzunehmen. Die Organisation bezeichnete Lebensbedingungen für Schutzsuchende und anerkannte Flüchtlinge in Griechenland zuletzt als «menschenunwürdig» und «unzumutbar».

    In dem provisorischen Lager Kara Tepe, das als Ersatz für das abgebrannte Flüchtlingslager Moria errichtet wurde, herrschten Ende Dezember laut Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) «entsetzliche Zustände». Der Minister sprach von «Babys in nassen Zelten», die «von Ratten gebissen» werden. Die Lösung sah Müller nicht «in den Lagern oder bei uns in Deutschland, sondern vor Ort in den Entwicklungsländern».

    Die Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt forderte daraufhin Anfang Januar, mehr Geflüchtete von griechischen Inseln aufzunehmen als die im Herbst zugesagten 1550 Menschen. Dabei zuzusehen, wie Kinder in Lagern auf griechischen Inseln von Ratten gebissen werden, sei für sie «jenseits aller europäischen Werte».

    Das grösste griechische Flüchtlingslager Moria auf Lesbos war im September vollständig abgebrannt. Mehr als zwölftausend Menschen wurden obdachlos. In Flüchtlingscamps auf griechischen Inseln lebten Ende Dezember mehr als 17.000 Menschen.

    Der CDU-Innenexperte Mathias Middelberg (CDU) kritisierte die Entscheidung aus Münster am Dienstag. Gegenüber der Nachrichtenagentur AFP wies er darauf hin, dass Griechenland ein «etablierter Mitgliedsstaat der EU» sei. «Vor diesem Hintergrund ist schwer nachvollziehbar, dass bei einer Rückführung dorthin eine unmenschliche Behandlung drohen soll», sagte Middelberg.

    Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl begrüsste die Entscheidung hingegen. «Die Urteile aus Münster stehen in einer Reihe von positiven Gerichtsentscheidungen, die die Verelendung und Gefährdung von Flüchtlingen in Griechenland adressieren», erklärte der Leiter der Pro-Asyl-Europaabteilung, Karl Kopp. «Alle Abschiebungen von Flüchtlingen dorthin müssen gestoppt werden».

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