Mahmud Abbas: Berliner Polizei ermittelt wegen Volksverhetzung

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    Deutschland,

    Die Berliner Polizei ermittelt wegen möglicher Verharmlosung der NS-Verbrechen gegen Mahmud Abbas. Doch der Palästinenserpräsident geniesst eventuell Immunität.

    Mahmud Abbas
    Die Äusserungen von Mahmud Abbas sorgten für einen Sturm der Entrüstung. - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Palästinenserpräsident Mahmud Abbas warf Israel in Berlin «vielfachen Holocaust» vor.
    • Jetzt ermittelt die Berliner Polizei wegen Anfangsverdachts der Volksverhetzung.
    • Doch möglicherweise geniesst Mahmud Abbas trotz der antisemitischen Aussagen Immunität.

    Nach den antisemitischen Äusserungen von Palästinenserpräsident Mahmud Abbas ermittelt die Berliner Polizei nun wegen Anfangsverdacht der Volksverhetzung.

    «Das Ermittlungsverfahren wegen Anfangsverdachts der Volksverhetzung gem. § 130 Strafgesetzbuch wird in einem Fachkommissariat des Landeskriminalamtes bearbeitet». Das sagte eine Sprecherin der Polizei gegenüber der «Bild»-Zeitung.

    Der Strafrechtsexperte Udo Vetter sagte gegenüber der Zeitung: «Im Ergebnis ist ein Anfangsverdacht wegen Verharmlosung der NS-Gewaltherrschaft nicht von der Hand zu weisen.»

    Berlin
    Olaf Scholz (r.) und Mahmud Abbas (l.) bei ihrem gemeinsamen Auftritt vor Journalisten in Berlin. - Wolfgang Kumm/dpa

    Mahmud Abbas hatte Israel am Dienstag bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Bundeskanzler Olaf Scholz «vielfachen Holocaust» an den Palästinensern vorgeworfen.

    Die Aussage löste breite Empörung aus. «Israel hat seit 1947 bis zum heutigen Tag 50 Massaker in 50 palästinensischen Orten begangen», sagte Abbas und fügte hinzu: «50 Massaker, 50 Holocausts.»

    Geniesst Mahmud Abbas Immunität?

    Das Auswärtige Amt erklärte auf «Bild»-Anfrage, dass die Bundesregierung davon ausgehe, dass Abbas Immunität geniesse. Der Präsident der palästinensischen Autonomiebehörde hielt sich im Rahmen eines «offiziellen Besuchs» in der Bundesrepublik auf.

    Dem widerspricht der Augsburger Strafrechtsexperte Michael Kubiciel. Gegenüber der «Bild» betonte er: Entscheidend sei nicht, ob sich Abbas auf Einladung der Bundesrepublik in Berlin aufgehalten habe. Viele Personen kämen einer Einladung staatlicher Stellen nach, ohne Immunität zu geniessen.

    Entscheidend sei daher, dass die Person «als Repräsentant eines anderen Staates» in Deutschland war. Folglich habe die Frage, «ob Palästina ein Staat ist oder nicht, ausschlaggebende Bedeutung», sagte Kubiciel. Deutschland hat Palästina nicht als Staat anerkannt. Somit würde sich die Frage nach der Immunität Abbas’ erübrigen.

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