Im Fall des Hassprediger von Winterthur ist ein Durchbruch gelungen: Die Behörden haben den Mann ausgeschafft.
Hassprediger
Drei Angeklagte verlassen das Winterthurer Bezirksgericht nach der Urteilsverkündigung Dienstag, 23. Oktober 2018 (Symbolbild). - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Winterthurer Hassprediger konnte erfolgreich ausgeschafft werden.
  • Das teilte das Staatssekretariat für Migration mit.

Im Fall des sogenannten Hasspredigers von Winterthur ist ein Durchbruch gelungen. Die Behörden haben den Mann ausgeschafft, teilte das Staatssekretariat für Migration mit.

Die somalischen Behörden hätten ihn als somalischen Staatsbürger anerkannt und seiner Rückführung zugestimmt. Der Mann verfügte über keine gültigen Reisedokumente, was die Suche schwierig machte.

Hassprediger im November verurteilt

Im November 2017 hatte das Bezirksgericht Winterthur den damals 25-Jährigen zu einer bedingten 18-monatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Das wegen öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen oder Gewalttätigkeit und mehrfacher Gewaltdarstellung.

Zudem auferlegte ihm das Gericht eine zehnjährige Landesverweisung. Das Zürcher Obergericht hat das Strafurteil im November 2018 bestätigt. Bereits im August 2017 hatte das SEM ein Asylgesuch des Mannes abgelehnt.

Die An'Nur-Moschee ist inzwischen geschlossen, der Hassprediger sass seit dem Urteil in Ausschaffungshaft. Die Bemühungen des Bundes um eine Ausschaffung gestalteten sich schwierig. Zudem wurde der Fall durch den Zürcher Sicherheitsdirektor Mario Fehr stark mediatisiert.

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