Ab nächstem Jahr stärken Zivildienstleistende den Zivilschutz
Ab nächstem Jahr müssen in der Schweiz Zivildienstleistende auch Einsätze im Zivilschutz leisten, wenn dieser zu wenig Personal hat. Damit sollen die rückläufigen Zivilschutzbestände gestärkt werden.

Der Bundesrat hat am Mittwoch das Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz entsprechend angepasst. Die Bestände im Zivilschutz sind seit Jahren rückläufig. Per 1. Januar 2025 lag der Ist-Bestand bei 57'000 Zivilschutzangehörigen, während die Zielgrösse 72'000 beträgt, wie der Bundesrat mitteilte.
Setzt sich der aktuelle Trend von etwa 4500 neu Rekrutierten pro Jahr fort, sinkt der Gesamtbestand bis 2030 auf rund 50'000 Angehörige. Nur mit ausreichenden Beständen könnten die Kantone und Gemeinden ihre Bevölkerung adäquat schützen, schrieb der Bundesrat.
Die nun in Kraft gesetzten Änderungen sehen vor, dass zivildienstpflichtige Personen dann für den Zivilschutz eingezogen werden können, wenn ein Unterbestand nicht zwischen den Kantonen ausgeglichen werden kann. Die Zivilschutzorganisationen gelten in diesem Fall als Einsatzbetriebe des Zivildienstes.
Die Anpassungen regeln insbesondere das Einsatzverfahren sowie die Rechte und Pflichten der zivildienstpflichtigen Personen im Zivilschutz. Bei der Zuweisung werden vornehmlich der Wohnort und die Sprache berücksichtigt. Zudem enthält die Vorlage Ausführungsbestimmungen zur Berechnung des Soll-Bestands, zum Ausgleich eines Unterbestands und zur Grundausbildung.
Das Parlament verabschiedete die Teilrevision des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) bereits am 21. März 2025. Der Bundesrat genehmigte an seiner Sitzung vom Mittwoch die notwendigen Verordnungsanpassungen und setzte diese sowie das angepasste Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz per 1. Januar 2027 in Kraft.










