Zweifelhafte IV-Gutachten sollen neu beurteilt werden können

Keystone-SDA
Keystone-SDA

Bern,

Die Nationalratskommission reagiert auf zweifelhafte Gutachten der Pmeda AG und fordert eine Neubeurteilung.

Rollstuhlfahrer
Die IV-Stellen sollen Arbeitsfähigkeit prüfen, Massnahmen gewähren und Renten rückwirkend zusprechen. (Symbolbild) - AFP/Archiv

Entscheide über die Gewährung von Leistungen der Invalidenversicherung (IV) müssten sich auf qualitativ einwandfreie medizinische Gutachten stützen, liess die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) am Freitag in einer Mitteilung der Parlamentsdienste verlauten. «Davon hängt das Vertrauen in die Invalidenversicherung ab.» Der Entscheid, ob eine IV-Leistung gewährt werde oder nicht, habe grosse Auswirkungen auf das Leben der Betroffenen.

Mit 14 zu 7 Stimmen bei 4 Enthaltungen reichte die Kommission eine Motion ein. Demnach sollen Versicherte künftig ein Revisionsgesuch stellen können, wenn sich ihr IV-Entscheid auf ein medizinisches Gutachten einer Gutachterstelle oder von Ärztinnen und Ärzten stützt, mit welchen die Zusammenarbeit aufgrund einer Empfehlung der Kommission für Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung (EKQMB) eingestellt wurde.

Vorschlag zur Überprüfung von Arbeitsfähigkeit und Rentenzahlungen

Nach Eingang eines solchen Revisionsgesuchs sollen die IV-Stellen die Arbeitsfähigkeit prüfen, den Beginn einer allfälligen Arbeitsunfähigkeit festlegen, berufliche Massnahmen gewähren und allfällige Rentenleistungen rückwirkend zusprechen.

Den Stein ins Rollen gebracht hatten jüngste Enthüllungen zu den zweifelhaften Gutachten, die von der Pmeda AG erstellt worden waren. Die SGK-N erachtet diese Enthüllungen als «schockierend», wie sie schreibt. Sie fordere die betroffenen Akteure dazu auf, sich noch stärker dafür einzusetzen, dass solche Fälle nicht mehr vorkämen.

Im Rahmen der Revision «Weiterentwicklung der IV» eingeführten Massnahmen könne heute die Qualität der Gutachten und Diagnosen zwar gewährleistet werden, so die SGK-N. Mängel und Probleme bestünden jedoch noch bei den Gutachten, die vor dem Inkrafttreten dieser Revision erstellt worden seien.

Kommentare

User #5641 (nicht angemeldet)

Genau das ist mir vor 10 Jahren nach 20 Jahren Staat mit mobbing erlebt. Ich wurde schwerkrank. Die halbstündige Abklärung durch den Gutachtersarzt war eine Katastrophe.. Habe enorme Verluste dadurch erlitten

User #4402 (nicht angemeldet)

Vielleicht sollte man sich auch mal Gedanken über die vielen Betroffenen machen, die wegen fragwürdigen Gutachten KEINE Leistungen erhalten, statt nur über die zu schreiben, die angeblich zu Unrecht eine Rente erhalten und deren Hintergrund man nicht kennt. Ich gehe davon aus, dass uns die mehr auf der Tasche liegen, die zu Unrecht keine Rente bekommen haben, kaum mehr den Alltag bewältigen können und nicht mehr von der Sozialhilfe weg kommen. Nicht zu vergessen, dass dubiose Gutachten meistens bis vor Bundesgericht bestand haben und die Chancen auf eine IV heute verschwindend klein sind. So sieht die Wirklichkeit aus. Aber da stört sich niemand.

Weiterlesen

Rollstuhl
5 Interaktionen
Invalidenversicherung (IV)
DAS ZELT
Schlager, Hits & mehr

MEHR AUS STADT BERN

Viola Amherd Dienstpflicht
5 Interaktionen
Risiken
Cannabis Blüte.
14 Interaktionen
Grünes Licht
SRF Magazin Hörer
5 Interaktionen
Besorgnis
Mietrecht
1 Interaktionen
Bremse