Wolfsabschüsse: Bund prüft Gesuche von fünf Kantonen
Das Wichtigste in Kürze
- Von September bis Januar dürfen die Kantone unter Bedingungen Wölfe abschiessen.
- Dafür ist eine entsprechende Bewilligung beim Bund notwendig.
- Bislang haben die fünf Kantone ein Gesuch gestellt, welches aktuell geprüft wird.
Ab dem 1. September und bis Januar können sich die Kantone unter definierten Bedingungen vom Bund präventive Wolfsabschüsse bewilligen lassen. Das bedeutet, dass Wölfe auch geschossen werden dürfen, bevor sie Schäden anrichten.
Sollten Wölfe präventiv abgeschossen werden dürfen?
Die Kantone müssen dafür beim Bundesamt für Umwelt (Bafu) Gesuche zur Regulierung der Wolfsrudel einreichen. Von den Kantonen Graubünden, St. Gallen, Tessin, Waadt und Wallis sind bereits Gesuche eingegangen, wie das Amt am Freitag mitteilte.
Gesuche zur Wolfregulierung im Prüfprozess
Das Bafu prüft nun diese Gesuche – danach stimmt es ihnen zu oder lehnt sie ab. Bei Zustimmung können die Kantone, die zuständig sind für die Umsetzung der Regulierungen, die Abschüsse verfügen. Die Rechtsgrundlagen für präventive Abschüsse sind Teil des revidierten Jagdgesetzes.
Der Kanton Graubünden plane, im Herbst und im Winter zwei Drittel aller diesjährigen Jungwölfe und zwei ganze Wolfsrudel zu schiessen.