Vorlage zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft weitgehend bereinigt

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    Bern,

    National- und Ständerat einigen sich auf neue Massnahmen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft.

    Der Bundesrat soll beispielsweise Gärtnereibetriebe nicht explizit zwingen können, Topfpflanzen vor der Entsorgung vom Plastiktopf zu befreien. (Archivbild)
    Der Bundesrat soll beispielsweise Gärtnereibetriebe nicht explizit zwingen können, Topfpflanzen vor der Entsorgung vom Plastiktopf zu befreien. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY

    National- und Ständerat sind sich weitgehend einig geworden, wie in der Schweiz die Kreislaufwirtschaft gestärkt werden soll. Der Nationalrat ist im letzten umstrittenen Punkt auf die Position des Ständerats eingeschwenkt. Zu klären hatte der Nationalrat insbesondere noch, ob der Bundesrat den Detailhändlern explizit Vorgaben zur Entsorgung von unverkauften verpackten biogenen Produkten machen können soll.

    Damit sind etwa Lebensmittel und Topfpflanzen gemeint. Der Nationalrat entschied wie der Ständerat, keine expliziten Vorgaben wie eine Entpackungspflicht für solche Produkte ins Umweltschutzgesetz zu schreiben. Auch soll der Bundesrat Detailhändler nicht anweisen können, diese Produkte Biogasanlagen zuzuführen, die in der Lage sind, Plastikverpackungen auszusortieren. Die Vorlage geht nun zur Bereinigung einer letzten Differenz zurück in den Ständerat. Die Vorlage sieht ein nationales Littering-Verbot vor – auf dieses Verbot, Abfall achtlos wegzuwerfen, einigten sich die Räte schon Ende 2023.

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