Verkehrsministerin Leuthard: Richter müssen den Einzelfall berücksichtigen können

    Matthias Bärlocher
    Matthias Bärlocher

    Bern,

    Wer beim Rasen erwischt wird, soll nicht mehr automatisch ein Jahr Gefängnis und Fahrausweisentzug für mindestens zwei Jahre aufgebrummt erhalten. Verkehrsministerin Doris Leuthard sagt, warum sie den Parlamentsentscheid begrüsst.

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    Verkehrsministerin Doris Leuthard erklärt, warum man fallsweise auch Gnade walten lassen muss bei Rasern. - Nau

    Das Wichtigste in Kürze

    • Bei Raserdelikten soll nun doch kein Automatismus mit Gefängnisstrafen und Ausweisentzug gelten.
    • Es brauche für Richter einen Ermessensspielraum, befand das Parlament und folgt damit dem Bundesrat.
    • Verkehrsministerin Doris Leuthard erklärt im Video-Interview, warum es richtig ist, bei Rasern Gnade walten zu lassen.

    Bei einem Raserdelikt liegt die Mindeststrafe bei einem Jahr Gefängnis. Zudem wird der Fahrausweis für mindestens zwei Jahre entzogen. Dieser Automatismus soll wenige Jahre nach seinem Inkrafttreten wieder fallen.

    Das Parlament will, dass die Richter bei Raserdelikten mehr Spielraum erhalten. Der Nationalrat hat eine Motion aus dem Ständerat angenommen, die eine Lockerung der Via-Sicura-Gesetzgebung fordert. Die grosse Kammer überwies den Vorstoss am Dienstag mit 112 zu 73 Stimmen bei 7 Enthaltungen an den Bundesrat (Nau berichtete).

    Raser ist nicht gleich Raser

    Diesen Schritt befürwortet auch der Bundesrat. Im Nau-Interview erklärt Verkehrsministerin Doris Leuthard, warum das Gesetz kurz nach seiner Einführung bereits wieder geändert werden soll.

    Leuthard nimmt auch Stellung zum Vorwurf, dass wohl kaum jemand aus Versehen ein Raserdelikt begehen könne und deshalb ein strenges Gesetz richtig sei. Für Leuthard kein stichhaltiges Argument: Das könne durchaus vorkommen.

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