Unveränderte Kontingente für Drittstaaten und Dienstleister

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Die Kontingente für Arbeitskräfte aus Drittländern und Dienstleister aus dem EU/Efta-Raum bleiben 2023 gleich. Das hilft der Wirtschaft.

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    4500 Personen aus Drittstaaten können eine Aufenthaltsbewilligung B erhalten, 4000 eine Kurzaufenthaltsbewilligung L. (Archivbild) - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Der Bundesrat hat über die Kontingente für Arbeitskräfte aus dem EU/Efta-Raum entschieden.
    • Diese sollen im Jahr 2023 unverändert bleiben.
    • Dies diene der Stabilisierung und Stärkung der Wirtschaft.

    Der Bundesrat lässt die Kontingente für Arbeitskräfte aus Drittländern und für Dienstleister aus dem EU/Efta-Raum für 2023 unverändert. Damit soll die Wirtschaft weiterhin die benötigten Fachkräfte rekrutieren können.

    Die Zuwanderung aus Drittstaaten ist im Interesse einheimischer Arbeitskräfte beschränkt. Vor der Festlegung der Kontingente für die Menschen aus Drittstaaten ausserhalb der EU und der Efta sowie Grossbritannien hörte der Bund Kantone und Sozialpartner an, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte.

    Stabilisierung der Wirtschaft

    Mit den Kontingenten unterstützt die Landesregierung ihren Angaben zufolge vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und des Kriegs in der Ukraine die Stabilisierung und Stärkung der Wirtschaft.

    Damit kann die Wirtschaft im kommenden Jahr 8500 qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten rekrutieren. 4500 von ihnen erhalten eine Aufenthaltsbewilligung B. Weitere 4000 können mit der Kurzaufenthaltsbewilligung L in der Regel für weniger als ein Jahr der Schweiz arbeiten.

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