Überbrückungshilfe für ehemalige Parlamentsmitglieder soll bleiben

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Bern,

Nicht bestätigte und zurückgetretene Parlamentsmitglieder sollen weiterhin eine Überbrückungshilfe beantragen können, unter bestimmten Voraussetzungen.

Nicht wiedergewählte und ausgeschiedene Parlamentsmitglieder sollen weiterhin unter bestimmten Umständen eine Überbrückungshilfe beantragen können. (Symbolbild)
Nicht wiedergewählte und ausgeschiedene Parlamentsmitglieder sollen weiterhin unter bestimmten Umständen eine Überbrückungshilfe beantragen können. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/PETER KLAUNZER

Das Wichtigste in Kürze

  • Ehemalige Parlamentsmitglieder sollen weiterhin Überbrückungshilfe erhalten.
  • Die Staatspolitische Kommission des Ständerates lehnte die Nationalrat-Vorlage ab.

Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK) sieht keinen Grund, daran etwas zu ändern. Mit 11 zu 2 Stimmen beantragt die SPK ihrem Rat, nicht auf eine Vorlage einzutreten, wie die Parlamentsdienste mitteilten.

Die Überbrückungshilfe können ehemalige Ratsmitglieder unter 65 Jahren heute in Anspruch nehmen. Allerdings nur, wenn sie nach Ausscheiden aus dem Parlament keinen gleichwertigen Ersatz für das Einkommen als Ratsmitglied erzielen können.

Nationalrat wollte Leistung abschaffen

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates wollte diese Leistung abschaffen. Auf Basis einer parlamentarischen Initiative der ehemaligen SVP-Nationalrätin und heutigen Zürcher Regierungsrätin Natalie Rickli erarbeitete sie einen Erlassentwurf.

Natalie Rickli
Die Zürcher Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli. - Keystone

Dem Nationalrat ging dieser zu weit. Er sprach sich dafür aus, die Überbrückungshilfe nicht abzuschaffen, sondern lediglich den Kreis der Berechtigten einzuschränken. Demnach sollten nur noch nicht wiedergewählte, nicht aber freiwillig aus dem Rat ausgeschiedene Parlamentsmitglieder eine solche Hilfe beantragen können. Ausgerichtet werden sollte die Überbrückung höchstens sechs Monate statt bis zu zwei Jahre lang.

Die Ständeratskommission will aber auch davon nichts wissen. Die Überbrückungshilfe sei bescheiden und werde zurückhaltend beansprucht, hält sie fest. Deshalb dränge sich keine Gesetzesänderung auf.

Einkommen neben Parlamentsmandat nicht für alle möglich

Zwischen 2004 und 2018 wurde die Überbrückungshilfe von maximal 2370 Franken pro Monat an 22 Personen ausgerichtet. Dabei wurden insgesamt 923'000 Franken ausbezahlt. Nach Beginn der laufenden Legislaturperiode wurden Überbrückungshilfen für sechs nicht wiedergewählte Ratsmitglieder bewilligt.

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Eine Beschäftigung neben dem Parlamentsamt sei nicht für alle Mitglieder möglich. - Keystone

Die Kommission weist auf die intensive zeitliche Beanspruchung durch das Parlamentsmandat hin. Es sei nicht allen Ratsmitgliedern möglich, neben der parlamentarischen Tätigkeit ein Einkommen zu erzielen. In seltenen Fällen solle die Überbrückungshilfe es den ehemaligen Ratsmitgliedern ermöglichen, wieder beruflich Fuss zu fassen.

Die Gegnerinnen und Gegner der Hilfe sind der Ansicht, es liege in der Verantwortung der Parlamentsmitglieder, rechtzeitig vorzusorgen. Initiantin Rickli hatte argumentiert, die Überbrückungshilfe bedeute eine Besserstellung gegenüber anderen Arbeitslosen.

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