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    Ständerat fällt in der EU-Debatte erste Entscheide

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Kautionspflicht, Zuwanderungsabgabe und Bahnverkehr: Darüber hat der Ständerat am Dienstag im Rahmen des EU-Pakets entschieden. Mit der Detailberatung kommt die kleine Kammer voran, doch sie muss noch über etliche Punkte befinden. Die Übersicht dazu:

    Ständerat Herbstsession
    Der Ständerat während der Herbstsession. - keystone

    Staatsbeihilfen:

    Bereits am Montagabend bereinigte der Rat das neue Beihilfeüberwachungsgesetz. Dieses sieht die Schaffung einer Schweizer Aufsichtsbehörde vor, die die Vergabe von Schweizer Beihilfen überprüft. Das Ziel ist, dass Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt vermieden werden. Für die EU-Mitgliedstaaten übernimmt die Europäische Kommission diese Rolle.

    In den Bereichen Landverkehr und Strom werden der Bund, die Kantone und die Gemeinden jede neue staatliche Beihilfe der neuen Schweizer Behörde melden müssen, sobald diese einen bestimmten Schwellenwert überschreitet und nicht Gegenstand einer Ausnahmeregelung ist. Aufgrund der bestehenden Abkommen überwacht im Bereich des Luftverkehrs bereits heute die Wettbewerbskommission (Weko) staatliche Beihilfen.

    Lohnschutz:

    Der Ständerat ist bei den neuen Lohnschutzbestimmungen im Vertragspaket bisher auf der Linie der EU, des Bundesrats und der Sozialpartner geblieben. So soll die Kautionspflicht für Unternehmen, die Arbeiterinnen und Arbeiter in die Schweiz entsenden, wegfallen. Eine Kaution könnte erst verlangt werden, wenn ein Unternehmen bereits einmal seinen Pflichten nicht nachgekommen wäre.

    Weiter unterstützt der Ständerat die Lohnschutzmassnahmen der Sozialpartner. Noch nicht entschieden wurde über die umstrittene Massnahme 14, die auf einen besseren Schutz der Arbeitnehmenden bei Kündigungen abzielt. Hierzu wird sich der Ständerat am Mittwoch äussern.

    Zuwanderung:

    Beim Anruf der Schutzklausel soll der Bundesrat eine Lenkungsabgabe im Bereich der Zuwanderung einfordern dürfen. Der Ständerat stimmte einem solchen Instrument zu. Die Schutzklausel muss der Bundesrat anrufen, wenn er aufgrund der Zuwanderung aus der EU «schwerwiegende wirtschaftliche oder soziale Probleme» feststellt. Dabei orientiert sich die Regierung an Schwellenwerten.

    Weiter beschloss die kleine Kammer, dass EU-Bürgerinnen und EU‐Bürger beim Zuzug in die Schweiz einen Strafregisterauszug vorlegen müssen. Ergibt die Überprüfung, dass die betroffene Person eine entsprechende Gefahr darstellt, kann ihr der Aufenthalt verweigert oder eingeschränkt werden. Derzeit handhaben die Kantone das unterschiedlich.

    Auf Konfrontationskurs mit der EU geht der Ständerat mit einem weiteren Beschluss im Rahmen der Unionsbürgerrichtlinie. Demnach soll das Daueraufenthaltsrecht für Staatsangehörige aus der EU eingeschränkt werden. Sozialhilfebezüger und arbeitslose Personen sollen generell keinen Antrag für diesen neuen Aufenthaltsstatus stellen dürfen. Die fünfjährige Frist würde für sie von Neuem zu laufen beginnen.

    Bahnverkehr:

    Der Ständerat hat der inländischen Umsetzung des modernisierten Landtransportabkommens zugestimmt. Er folgte somit dem Bundesrat. Mit der Aktualisierung soll der internationale Bahnverkehr in der Schweiz liberalisiert werden. Schweizer Besonderheiten wie der Taktfahrplan oder die Tarifintegration können dabei erhalten bleiben.

    Kohäsionsbeitrag:

    Die Abkommen schaffen einen rechtsverbindlichen Mechanismus für regelmässige Schweizer Kohäsionsbeiträge. Letztere gelten jeweils für sieben Jahre. Die Höhe des ersten Beitrags für die Jahre 2030 bis 2036 beträgt jährlich 350 Millionen Franken, wie der Bundesrat schrieb. Die Schweiz würde dann in Kooperation mit EU-Staaten Verträge aushandeln, um die Beiträge auszuzahlen. Die Schweizer Beiträge würden nicht Teil des Budgets der EU werden.

    Referendumsfrage:

    Umstritten ist, ob die Verträge dem fakultativen oder dem obligatorischen Referendum unterstellt werden sollen. Bei Ersterem würde für eine Zustimmung ein einfaches Volksmehr genügen. Bei Letzterem würden die Verträge automatisch Volk und Ständen unterbreitet, was auch das doppelte Mehr genannt wird.

    Der Bundesrat, die Linke, die FDP und die GLP sprechen sich für das fakultative Referendum aus. Sie sind der Ansicht, das Paket verlange keine Verfassungsänderung und man müsse der bei den Bilateralen I und II angewandten Praxis folgen. Die SVP fordert angesichts der «fundamentalen Tragweite» der Abkommen das obligatorische Referendum. Die Mitte hat sich nicht öffentlich festgelegt. Unter der Bundeshauskuppel sprachen sich die beiden Staatspolitischen Kommissionen für das doppelte Mehr aus, während die beiden Aussenpolitischen Kommissionen dagegen waren.

    Lebensmittelsicherheit:

    Im Bereich der Lebensmittelsicherheit soll ein neues Abkommen geschlossen werden. Es ist daher Teil der Erweiterung der bilateralen Beziehungen. Das Abkommen soll einen gemeinsamen Lebensmittelsicherheitsraum schaffen, wie Unterlagen des Bundesrats zu entnehmen war. Das Ziel sei, gesundheitsgefährdende Lebensmittel frühzeitig zu erkennen. Eine Harmonisierung der Agrarpolitik der Schweiz und der EU bleibe dabei ausgeschlossen.

    Gesundheit:

    Auch das Gesundheitsabkommen ist Teil der Erweiterung der Beziehungen. Mit dem Abkommen soll im Fall einer Gesundheitskrise wie beispielsweise einer Pandemie die grenzüberschreitende Koordination und Zusammenarbeit mit der EU gestärkt werden, wie der Bundesrat schrieb. Konkret soll die Schweiz einen Zugang zu den Gesundheitssicherheitsmechanismen der EU und zum Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten erhalten.

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