Ständerat diskutiert Referendumsfrage bei neuen EU-Verträgen
Der Ständerat entscheidet am Mittwochnachmittag über die Frage, ob es für die Umsetzung der sogenannten Bilateralen III ein einfaches Volksmehr oder ein doppeltes Mehr von Volk und Ständen braucht. Bereits der Beginn der Debatte zeigte die klaren Fronten auf.

Seit Monaten wird politisch und rechtlich darüber gestritten, ob die EU-Verträge dem fakultativen oder dem obligatorischen Referendum unterstellt werden sollen. Bei diesem Thema höchster staatspolitischer Tragweite gibt es keine einhellige Expertenmeinung.
Bundesrat, SP, Grüne, GLP und auch Teile der FDP und Mitte sprechen sich für das fakultative Referendum aus. Sie sind der Ansicht, das Paket verlange keine Verfassungsänderung und man müsse der bei den Bilateralen I und II angewandten Praxis folgen.
Die SVP und Mitglieder von Mitte und FDP fordern angesichts der grossen Tragweite der Abkommen das obligatorische Referendum. Unter der Bundeshauskuppel sprachen sich die beiden Staatspolitischen Kommissionen (SPK-N und SPK-S) für das doppelte Mehr aus, während die beiden Aussenpolitischen Kommissionen (APK-N und APK-S) dagegen waren.
Ständemehr «im Sinne unseres Föderalismus»
Zu Beginn der Debatte im Ständerat prallten diese beiden Seiten aufeinander. Als Erstes sprach Heidi Z'graggen (die Mitte/UR). Als Präsidentin der SPK-S fällte sie in der Kommission den Stichentscheid für die Ausarbeitung einer Verfassungsänderung, für die ein doppeltes Mehr erforderlich wäre.
Die Wirkung der Verträge sei «so grundlegend, dass das einfache Volksmehr nicht ausreicht», hielt sie fest. Auch wenn es nicht um einen EU-Beitritt gehe, verliere die Schweiz mit den Abkommen einen Teil ihrer Souveränität. Die Gesetzgebungskompetenzen des Parlaments und auch die Mitwirkungspflichten der Kantone würden beschnitten.
Zudem schüfen die Verträge einen Widerspruch zum Zuwanderungsartikel in der Bundesverfassung. Nur mit einer Verfassungsänderung könne hier Klarheit geschaffen werden. Es müsse klar verankert werden, dass das Verbot von Verträgen, die gegen die Steuerung der Zuwanderung verstossen, beim EU-Paket nicht zur Anwendung komme.
«Das Ständemehr ist Ausdruck unseres bundesstaatlichen Gleichgewichts», gab Z'graggen weiter zu bedenken – «und im Sinne unseres Föderalismus eine Notwendigkeit».
«Brexit-ähnliche Zustände» vermeiden
Auch Petra Gössi (FDP/SZ) sprach sich für ein obligatorisches Referendum aus. Sie vertrat im Ständerat das Konzept eines Referendums «sui generis». Also ein Ständemehr nach «eigener Art», ohne Verfassungsänderung. Dieser Vorschlag sei eine Alternative, falls die Verfassungsänderung keine Mehrheit finden sollte.
Gössi erwähnte, dass die Kriterien für ein solches obligatorisches Staatsvertragsreferendum erfüllt seien. Die EU-Verträge stellten «einen grossen verfassungsmässigen Eingriff» dar. Mit der dynamischen Rechtsübernahme gebe die Legislative Kompetenzen ab. Das Vertragswerk tangiere zudem die Kantone. «Sie sollen also mitentscheiden können.»
Weiter gab Gössi zu bedenken, dass ein doppeltes Mehr zu einer höheren Legitimität und einem stärkeren Vertrauen führen würde. Auch könne dabei der hängigen Kompass-Initiative begegnet werden, sonst drohten künftig bei einem Ja zu dieser Initiative «Brexit-ähnliche Zustände».
Bisher wurde drei Mal auf das ungeschriebene Staatsvertragsreferendum zurückgegriffen. Zuletzt war dies beim letztlich abgelehnten EWR-Beitritt im Jahr 1992 der Fall.
«Kantone wurden angehört»
Für ein fakultatives Referendum – und damit die vom Bundesrat vorgeschlagene Lösung – machte sich APK-S-Präsident Carlo Sommaruga (SP/GE) stark. Das einfache Mehr sei der «einzige Weg, den unsere Verfassung vorsieht», sagte er.
Die neuen EU-Verträge beinhalteten keine supranationalen Elemente und seien daher nicht mit dem Staatsvertragsreferendum zu vereinbaren, so Sommaruga. Der Zuwanderungsartikel in der Bundesverfassung werde durch die neuen Abkommen nicht verletzt. Die zu erwartende Zunahme der Zuwanderung sei marginal.
Sommaruga betonte auch, dass sich die Mehrheit der Kantone für ein fakultatives Referendum ausgesprochen habe. «Sie wurden also angehört.»
2004 sei der Schweizer Beitritt zu Schengen/Dublin auch nicht mit doppeltem Mehr beschlossen worden, führte Sommaruga aus. Auch dort sei es um eine dynamische Rechtsübernahme gegangen. «Es gibt kein politisches und rechtliches Argument, nun bei den neuen EU-Verträgen davon abzuweichen.»










