Die SVP-Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter» geht der Rechtskommission des Ständerats zu weit. So weit, dass es schlicht unmöglich sei, einen vernünftigen Gegenvorschlag zum Thema auszuarbeiten.
Am 5. Juli 2017 hat die SVP ihre Selbstbestimmungsinitiative eingereicht, jetzt nimmt die Ständeratskommission dazu Stellung.
Am 5. Juli 2017 hat die SVP ihre Selbstbestimmungsinitiative eingereicht, jetzt nimmt die Ständeratskommission dazu Stellung. - Keystone

Die Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)» hat die SVP letzten Juli eingereicht. Sie will Schweizer Recht über Völkerrecht stellen – also alles von Staatsverträgen bis Menschenrechten.

Formulierung bereitet Kopfzerbrechen

Das gehe so einfach nicht, befand die klare Mehrheit der Rechtskommission des Ständerats. Dass sie eine SVP-Initiative ablehnt, ist nicht aussergewöhnlich. Die Begründung aber schon eher. Denn trotz intensiver Auseinandersetzung mit der Initiative sehe man nicht einmal die Möglichkeit, einen abgemilderten Gegenvorschlag zu formulieren.

An vier Sitzungen habe man sich damit auseinandergesetzt, aber schon früh «diverse Schwächen im Initiativtext» entdeckt. Egal wie man es drehe und wende oder eben in massvollere Worte gewande: Resultat sei immer «ein Signal, das den Ruf der Schweiz als verlässlichen Partner im internationalen Rechtsverkehr gefährden könnte.»

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Rechtskommission des Ständerats lehnt die Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter» ab.
  • Ein Gegenvorschlag sei angesichts der Stossrichtung der Initiative nicht sinnvoll.
  • Der Initiativtext enthalte zudem diverse Schwächen.

Selbst der Initiativ-Titel wird kritisiert

Ein Gegenvorschlag sei darum nicht vertretbar: Entweder hätte dieser die gleichen (negativen) Folgen wie die Initiative, oder dann würde er nicht der Stossrichtung der Initiative entsprechen.

Diese Stossrichtung – «Schweizer Recht vor fremden Richtern» - halte einer genauen Betrachtung so oder so nicht stand, schreibt die Ständeratskommission. Völkerrecht sei kein «fremdes Recht», da nur dasjenige Völkerrecht in der Schweiz gelte, welchem die Schweiz auch zugestimmt habe.

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