Sechs Parteien fordern verbindliche Schutzkonzepte gegen Missbrauch
Nationalratsmitglieder fordern Schutzkonzepte zur Missbrauchsprävention in kirchlichen, schulischen und vereinsbezogenen Einrichtungen.

Mit Kindern und Jugendlichen arbeitende Kirchen, Schulen und Vereine sollen nach Ansicht zahlreicher Nationalratsmitglieder zu Schutzkonzepten zur Prävention von Missbrauch verpflichtet werden. Der Bundesrat begrüsst das Anliegen, sieht aber verfassungsmässige Hürden.
Es sei unabdingbar, dass alle betroffenen Akteurinnen und Akteure ihre Pflicht zum Schutz von Kindern und Jugendlichen wahrnähmen und effektive Massnahmen zur Missbrauchsprävention und -bekämpfung implementierten, schreibt die Landesregierung in ihrer am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme zu sechs gleichlautenden Vorstössen aus dem Nationalrat. Mitglieder aller grossen Parteien ausser der SVP unterstützen das Anliegen.
Bundesrat hat Bedenken
Der Bundesrat hat aber verfassungsrechtliche Bedenken, wie er festhält. Für das Kirchen- und für das Schulwesen seien die Kantone zuständig. Vereinen könne der Bund nur Vorgaben zur Missbrauchsprävention und -bekämpfung machen, wenn er sie gestützt auf das Subventionsrecht unterstütze.
«Auf Bundesebene gesetzliche Grundlagen zu schaffen, ist nur gestützt auf eine ausreichende verfassungsrechtliche Grundlage möglich», heisst es in der Antwort des Bundesrats weiter. Er sei bereit, zu prüfen, «welche erfolgsversprechenden Strategien und Alternativen bestehen, um dem Anliegen der Motion am besten zu entsprechen».
Prävention und Bekämpfung von Missbrauch
Auch bei der Förderung der ausserschulischen Kinder- und Jugendarbeit sowie der Kultur ist der Bund laut der Regierung daran, zu prüfen, wie die Bemühungen zur Prävention und Bekämpfung von Missbrauch verstärkt werden können. Darüber hinaus richte der Bund Finanzhilfen aus an Vereine, die Organisationen und Institutionen bei der Entwicklung von Schutzkonzepten begleiten, die mit Kindern arbeiten.