Schlechtwetterentschädigung für temporär Angestellte
Der Nationalrat stimmt für Schlechtwetterentschädigung von Temporärbeschäftigten. Das Geschäft geht nun an den Ständerat.

Auch temporär Beschäftigte sollen nach dem Willen des Nationalrats Schlechtwetterentschädigung von der Arbeitslosenversicherung beziehen können. Die grosse Kammer hiess am Dienstag eine Motion mit 115 zu 69 Stimmen gut.
Ausschlaggebend war die Ungleichbehandlung der Temporärbranche bei der Schlechtwetterentschädigung, wie Kommissionssprecher Thomas Rechsteiner (Mitte/AI) im Rat sagte. Nach Zahlen von 2023 verfügten 60 Prozent der temporär Beschäftigten über unbefristete Arbeitsverträge.
Gerade in der wetterabhängigen Baubranche gelten viele Verträge für die ganze Saison, wie Rechsteiner erklärte. Von den temporär Beschäftigten würde nur ein kleiner Kreis von der Entschädigung profitieren.
Gegenstimmen und Bedenken
Diana Gutjahr (SVP/TG) verlangte namens der Kommissionsminderheit die Ablehnung der Motion. Man müsse nicht schon wieder ein Sozialwerk ausbauen. Nur weil keine Gleichstellung vorliege, müsse diese gleich erfolgen. Zudem sei die Entwicklung der Schlechtwetterentschädigung rückläufig.
Auch Bundesrat Guy Parmelin sprach sich für die Ablehnung aus. Die Schlechtwetterentschädigung sei als Massnahme gegen den Verlust von Arbeitsplätzen gedacht. Die Temporärbüros könnten aber bei schlechtem Wetter ihre Leute schnell anderswo hinschicken. Gerade wegen dieser Mobilität drohe ein bürokratisches Durcheinander, wer wem wetterbedingte Arbeitsunterbrüche melde.