Rückerstattung gesperrter Vermögen soll gesetzlich verankert werden
Der Bundesrat plant die gesetzliche Verankerung der Rückgabe unrechtmässig erworbenen Vermögens.

Der Bundesrat will die Praxis der Rückerstattung von unrechtmässig erworbenen Vermögenswerten von ausländischen politisch exponierten Personen gesetzlich verankern lassen. So solle sichergestellt werden, dass die Vermögenswerte der geschädigten Bevölkerung im Ausland zugute komme, teilte die Landesregierung am Mittwoch mit.
Die Schweiz habe sich in den vergangenen Jahren dafür eingesetzt, dass die eingezogenen Gelder nicht wieder in den Korruptionskreislauf gelangen würden, teilte der Bundesrat am Mittwoch weiter mit. So habe das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) in neun Fällen mit ausländischen Staaten Modalitäten für die Rückerstattung der Gelder von sogenannten ausländischen politisch exponierten Personen (PEP) ausgehandelt. In drei weiteren Fällen liefen die Verhandlungen noch.
Die Rückerstattungsmodalitäten legen die Programme von öffentlichem Interesse fest, die aus den zurückerstatteten Geldern finanziert werden sollten. Zudem sehen sie jeweils ein Monitoring vor, mit dem die Verwendung dieser Gelder überwacht wird, wie es weiter hiess.
Gesetzesänderungen und aktuelle Praxis
Die Aussenpolitische Kommission des Ständerats (APK-S) stellte indes bereits im April 2019 fest, dass die Schweizer Gesetzgebung die Verhandlung solcher Modalitäten nur dann ausdrücklich vorsieht, wenn die Einziehung in Anwendung des Bundesgesetzes über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte (SRVG) erfolgte.
Deshalb sei es wichtig, dass die Schweiz eine rechtliche Grundlage für die Rückerstattung und das Monitoring der PEP-Gelder schaffe, so der Bundesrat. Auch würde dies die aktuelle Praxis widerspiegeln. Das EDA wurde daher beauftragt, einen Vorschlag für eine entsprechende Gesetzesänderung zu unterbreiten.
Fälle von in der Schweiz eingefrorenen unrechtmässig erworbenen Gelder von PEP gab es immer wieder. Unter anderem sind über 100 Millionen Franken von Verwandten des ehemaligen ukrainischen Präsidenten Viktor Janukowitsch in der Schweiz gesperrt.