Referendumsfrist zu Überbrückungsleistungen läuft bis 8. Oktober

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Seit Dienstag läuft die Referendumsfrist zu den Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose. Bis am 8. Oktober können Unterschriften eingereicht werden.

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    Armut im Alter betrifft heute vor allem Frauen, so das Komitee - sda - KEYSTONE/CHRISTOF SCHUERPF

    Das Wichtigste in Kürze

    • Seit dem heutigen Dienstag läuft die Referendumsfrist zur Überbrückungsrente.
    • Bis am 8. Oktober müssten 50'000 Unterschriften eingereicht werden.
    • Die SVP verzichtet nun doch auf ein Referendum.

    Seit Dienstag läuft die Referendumsfrist zu den Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose. Gegen die neue Sozialversicherung, die das Parlament in der Sommersession beschlossen hat, müssten bis am 8. Oktober 50'000 Unterschriften eingereicht werden. Bisher gibt es keinen konkreten Widerstand.

    SVP verzichtet nun doch auf Referendum

    Während der parlamentarischen Debatte hatte die SVP noch mit dem Referendum gedroht. Nun verzichtet sie jedoch: Die SVP werde das Referendum gegen die Überbrückungsrente nicht ergreifen, sagte Mediensprecherin Andrea Sommer auf Anfrage.

    Die Partei werde sich auf die Begrenzungsinitiative konzentrieren. Diese kommt am 27. September zur Abstimmung. Laut Sommer würde sich die SVP aber an der Unterschriftensammlung beteiligen, falls das Referendum gegen die Überbrückungsrente ergriffen wird.

    Überbrückungsrente
    Ältere Arbeitslose, die keine Stelle mehr finden, sollen künftig von Überbrückungsleistungen profitieren können. (Themenbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY

    Mit der Publikation im Bundesblatt hat die Referendumsfrist für eine Reihe weiterer Vorlage zu laufen begonnen. Noch offen ist, ob die SP das Referendum gegen die steuerliche Abzugsfähigkeit von Bussen ergreift.

    Selbe Frist für Ärztezulassung

    Ebenfalls bis am 8. Oktober könnten Unterschriften gesammelt werden gegen die neue Regelung zur Ärztezulassung, die IV-Revision oder das geänderte Versicherungsvertragsgesetz.

    Auch gegen die gesetzliche Grundlage zur Corona-App kann noch nachträglich das Referendum ergriffen werden. Diese ist vom Bundesrat bereits auf den 20. Juni hin in Kraft gesetzt worden.

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