Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) will einen neuen Straftatbestand einführen und Cybermobbing explizit im Strafrecht aufführen.
Jede vierte Frau wurde laut Studie bereits Opfer von Cyber-Mobbing.
Jede vierte Frau wurde laut Studie bereits Opfer von Cyber-Mobbing. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Rechtskommission des Nationalrats hat sich über Cybermobbing beraten.
  • Nun soll ein neuer Strafbestand eingeführt werden.
  • Die Kommission hat einem entsprechenden Vorstoss mit deutlicher Mehrheit zugestimmt.

Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) will einen neuen Straftatbestand einführen und Cybermobbing explizit im Strafrecht aufführen. Die Kommission hat einem entsprechenden Vorstoss mit deutlicher Mehrheit zugestimmt.

Unter Cybermobbing versteht man die Belästigung, Bedrängung, Verleumdung oder Blossstellung von anderen Menschen über digitale Medien.

CyberMobbing
Schüler nehmen an einem Kurs zum Thema «Cyber Mobbing» teil. - Keystone

Die Rechtskommission des Nationalrats hat einer parlamentarischen Initiative, die einen neuen Straftatbestand Cybermobbing einführen will, mit 19 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen Folge gegeben. Dies teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit.

Eine Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass die Problematik des Cybermobbings an Bedeutung gewinne und die aktuellen Rechtsgrundlagen nicht ausreichten, um die Opfer wirksam zu schützen.

Bei Cybermobbing handle es sich um eine Vielzahl von Verhaltensweisen und Handlungen, die in ihrer Gesamtheit auf das Opfer einwirkten, heisst es zur Begründung. Die bestehenden Straftatbestände seien jedoch auf Einzelhandlungen ausgelegt.

Der Vorstoss geht an den Nationalrat.

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