Räte streiten sich weiterhin um Neutralitätsartikel in Verfassung

Keystone-SDA
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Bern,

Das Schicksal eines alternativen Verfassungsartikels zur Neutralität ist weiterhin ungeklärt. Der Nationalrat möchte keinen direkten Gegenvorschlag zur Neutralitätsinitiative, der Ständerat schon. Die kleine Kammer ist am Mittwoch erneut am Zug.

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Das Bundeshaus in Bern. - Keystone

Mit 108 zu 83 Stimmen sagte der Nationalrat am Dienstag zum zweiten Mal Nein zu einem direkten Gegenvorschlag zur eidgenössischen Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)». Wie nach der ersten Beratungsrunde setzte sich eine Mehrheit mit Vertreterinnen und Vertretern von SP, FDP, Grünen und GLP durch. Die geschlossene SVP-Fraktion, ein Teil der Mitte-Fraktion und einzelne FDP-Nationalratsmitglieder waren für einen Gegenvorschlag.

Anders als bei anderen Vorlagen ist der direkte Gegenvorschlag nach einem zweimaligen Nein einer Kammer jedoch nicht vom Tisch. Das Geschäft geht erneut an den Ständerat, der zwei Mal für einen alternativen Verfassungsartikel zur Neutralität votiert hatte.

Dort hatte sich am vergangenen Donnerstag eine Allianz von Mitte, SVP und je einer Vertretung von SP und FDP hauchdünn für einen alternativen Neutralitätsartikel in der Verfassung votiert. Den Stichentscheid fällte Ständeratspräsident Stefan Engler (Mitte/GR).

Die Mehrheit im Nationalrat und die Minderheit im Ständerat verwies darauf, dass die Mehrheit der Kantone keinen Gegenvorschlag wollten. Auch die Wirtschaftsverbände seien uneins. Es bleibe unklar, ob eine Annahme des Gegenvorschlags eine Fortführung oder eine Änderung des bisherigen Neutralitätskurses bringen würde.

Ein Gegenvorschlag sei unnötig, sagte Aussenminister Ignazio Cassis. Damit würde das Parlament signalisieren, dass es mit der Initiative teilweise einverstanden sei. Dies würde es schwieriger machen, der Bevölkerung zu erklären, warum das Volksbegehren nicht im Interesse der Schweiz sei. Der Bundesrat war stets gegen einen Gegenvorschlag zur Initiative.

Cassis vertrat zudem die Meinung, es sei nicht möglich, mittels des Gegenvorschlag alle Fragen im Zusammenhang mit der Neutralität umfassend zu klären. «In Sachen Neutralität gibt es kein universell gültiges Rezept».

Eine Minderheit im Nationalrat und eine Mehrheit im Ständerat will dagegen am Gegenvorschlag festhalten. Gerade in diesen unsicheren Zeiten habe man die Chance, den Neutralitätsbegriff zu klären, lautet der Tenor auf der Befürworterseite. Die Zustimmung zur Neutralität in der Bevölkerung sei gross.

Die Initiative von Pro Schweiz und SVP-Exponenten verlangt, die immerwährende, bewaffnete Neutralität und ein weitgehendes Verbot von Sanktionen in die Verfassung zu schreiben. Nur vom Uno-Sicherheitsrat beschlossene Sanktionen dürften noch mitgetragen werden. Mit Militär- oder Verteidigungsbündnissen zusammenarbeiten könnte die Schweiz nur im Fall eines Angriffs auf die Schweiz. Lanciert worden war die Initiative nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine.

Der zur Diskussion stehende Gegenvorschlag möchte zwar die dauerhafte, bewaffnete Neutralität in der Verfassung verankern, aber Sanktionen und die Zusammenarbeit der Armee mit ausländischen Staaten, soweit sie mit der Neutralität vereinbar ist, nicht einschränken.

Kommentare

User #4933 (nicht angemeldet)

Die von nationalkonservativen und linksnationalen Kreisen lancierte und getragene Neutralitätsinitiative zielt darauf, die integrale Neutralität in der Verfassung zu verankern und die Teilnahme an Massnahmen kollektiver Sicherheit,die nicht vom UN Sicherheitsrat beschlossen wurden, verfassungsrechtlich zu verbieten. Angesichts der bestehenden Machtverhältnisse und Praxis der Vetomächte isoliert sie die Schweiz in Europa vollends und macht die Neutralität als auf Anerkennung angewiesenes aussen- und sicherheitspolitisches Instrument wertlos. Die Schweiz kann auf dieser Basis im Konfliktfall nicht mit Unterstützung ihrer Nachbarn und der NATO rechnen. Sie verliert ihre Glaubwürdigkeit, was sich negativ auf ihren Ruf und auf ihre Friedenspolitik auswirkt. Die Neutralität muss in dieser Lage dahin angepasst werden, dass sie im Rahmen der kollektiven Verteidigung Anerkennung und Wirkung haben kann.

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