Der Bund und die Kantone prüfen Massnahmen zur politischen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
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Ein Rollstuhl während der ersten Behindertensession der Schweiz, am 24. März 2023 im Bundeshaus in Bern. (Symbolbild) (KEYSTONE/Anthony Anex) - Keystone

Der Bundesrat muss Massnahmen prüfen, damit Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt am politischen Leben teilhaben können. Der Nationalrat hat ein Postulat seiner Staatspolitischen Kommission (SPK-N) überwiesen. Mit 104 zu 71 Stimmen und mit zwölf Enthaltungen sagte der Nationalrat am Mittwoch Ja zum Postulat der SPK-N.

Bund und Kantone müssen sich nun mit Unterstützungsmassnahmen für Menschen mit Behinderung in der Politik beschäftigen, um ihnen gleiche Chancen zu ermöglichen und sie selbstbestimmt mitreden lassen können.

Der Bundesrat muss klären, welche Modelle für einen finanziellen Nachteilsausgleich für politisches Engagement von Behinderten in Parteien, zivilgesellschaftlichen Organisationen und in Wahlkämpfen geeignet sind.

Mehr Repräsentation trotz Hindernissen

Und wie die Konsultation von Menschen mit Behinderung in ausserparlamentarischen Kommissionen gewährleistet werden kann.

Menschen mit Behinderungen machen 22 Prozent der Schweizer Bevölkerung aus, begründete die Mehrheit der SPK-N ihre Forderungen. Sie seien in der Politik heute jedoch klar untervertreten, und deshalb müssten Hindernisse für sie abgebaut werden.

Die Kosten für eine Übersetzung in Gebärdensprache in einem Wahlkampf zum Beispiel müssen heute die Betroffenen selbst bezahlen, um gleiche Chancen zu haben, hiess es zum Postulat. Bei der Finanzierung von Nachteilsausgleichen aufgrund verschiedener Behinderungen gebe es heute keine spezifischen Regelungen.

Widerstand und Zustimmung

Eine bürgerliche Minderheit lehnte das Postulat ab. Benjamin Fischer (SVP/ZH) meinte, das Postulat führe nur zu einem weiteren Bericht. Die Diskussion über Hindernisfreiheit und politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen liefen bereits.

Der Bundesrat ist mit dem Auftrag einverstanden. Eine Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes sei derzeit in der Vernehmlassung, sagte Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider. Das Postulat greife wichtige Fragen auf, die im Zug der laufenden Arbeiten aufgenommen werden könnten.

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